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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          RC27
               Typ                             RC27-657
               Radgröße                        6,5Jx17H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               N13          RC27-657 N13 / ohne Ring           5/114,3/66,1        50          680    2150


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                      49991
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           RC27-657 (s.o.)
§22 49991*10




               Radgröße                        6,5Jx17H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01    Serien-Schraube M12x1,5      Kegel 60°       110                  23,5
               S02    Serien-Schraube M12x1,5      Kegel 60°       110
                      einteilig ww                                                      23,5
                      zweiteilig                                                        26
               S03    Serien-Schraube M12x1,5      Kegel 60°       105
                      einteilig ww                                                      23,5
                      zweiteilig                                                        26
               S04    Serien-Schraube M12x1,5      Kegel 60°       105                  23,5
                      Renault T-Nr. 7703003008

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Dacia
                                               Renault

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (I) 2WD     63-92         215/55R17   A13                                  A07 A14 A21
               SD/SR                    63-92         215/60R17   A12                                  A58 KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;     63-92         225/55R17   A12
               e2*2001/116*0323*..;     63-92         235/50R17   A12
               e2*2007/46*0013*..;      63-92         235/55R17   A12
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (I) 4WD     66-92         215/55R17   A11                                  A07 A14 A21
               SD/SR                    66-92         215/60R17   A12                                  A56 KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;     66-92         225/55R17   A12
               e2*2001/116*0323*..;     66-92         235/50R17   A12
               e2*2007/46*0013*..;      66-92         235/55R17   A12
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (II) 2WD    66-110        215/55R17   A91                                  A07 A14 A21
               SR (SR*H..)              66-110        215/60R17   A90                                  A58 F23 KOV
               e2*2001/116*             66-110        225/55R17   A12                                  S04
               0323*43-..;              66-110        235/50R17   A12
               e2*2007/46*0013*12-..    66-110        235/55R17   A12
               - ab Modell 2018
§22 49991*10




               Dacia Duster (II) 2WD    66-110        215/55R17   A91                                  A07 A14 A21
               SR (SR*H..)              66-110        215/60R17   A90                                  A58 F23 KMV
               e2*2001/116*             66-110        225/55R17   A12                                  S04
               0323*43-..;              66-110        235/50R17   A12
               e2*2007/46*0013*12-..    66-110        235/55R17   A12
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Dacia Duster (II) 4WD    80-110        215/55R17   A91                                  A07 A14 A21
               SR (SR*H..)              80-110        215/60R17   A90                                  A56 F24 KOV
               e2*2001/116*             80-110        225/55R17   A12                                  S04
               0323*43-..;              80-110        235/50R17   A12
               e2*2007/46*0013*12-..    80-110        235/55R17   A12
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 4WD    80-110        215/55R17   A91                                  A07 A14 A21
               SR (SR*H..)              80-110        215/60R17   A90                                  A56 F24 KMV
               e2*2001/116*             80-110        225/55R17   A12                                  S04
               0323*43-..;              80-110        235/50R17   A12
               e2*2007/46*0013*12-..    80-110        235/55R17   A12
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Renault Clio (IV) R.S.   147           185/50R17   A33 M+S                              A07 A14 A21
               R                        147           205/45R17   A33 M+S                              A58 Flh S03
               e2*2001/116*
               0327*51-..
               - incl. Facelift 2016
               Renault Fluence          63-103        205/50R17   A91                                  A07 A14 A21
               Z                        63-103        205/55R17   A91                                  Sth S02
               e2*2001/116*0373*..;     63-103        215/50R17   A12
               e2*2007/46*0010*..
               - Limousine



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 5

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 49991*10




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.
§22 49991*10




               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55072314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 5


               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. August 2021 in Lambsheim statt.
§22 49991*10




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 24. August 2021




               Bohlander                                                                     00373912.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim