GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC27 Typ RC27-657 Radgröße 6,5Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) M3 RC27-657 M3 / ohne Ring 5/114,3/67,1 51 750 2150 Kennzeichnungen § 22 49991*03 KBA-Nummer 49991 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC27-657 (s.o.) Radgröße 6,5Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 25 Mazda T.-Nr._ B002-37-160B S04 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - für Leichtmetall-Räder S05 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - für Leichtmetall-Räder S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - S07 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - für Leichtmetall-Räder Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Ioniq Elektro 25 (88) 205/45R17 A39 T88 A14 A21 A58 AE 25 (88) 205/50R17 A91 Flh S06 e4*2007/46*1157*.. (28 kWh-Batterie) Hyundai Ioniq Hybrid 77,2 205/45R17 A39 T88 A14 A21 A58 AE 77,2 205/50R17 A91 Flh NoE S06 e4*2007/46*1157*.. Hyundai Tucson 85-136 215/60R17 A31 A14 A21 A57 TLE, TLE-HME 85-136 215/65R17 A12 Z16 S02 § 22 49991*03 e11*2007/46*2724*..; 85-136 225/55R17 A31 e13*2007/46*1612*.. 85-136 225/60R17 A31 85-136 235/55R17 A12 85-136 235/60R17 A12 Hyundai i30 /-cw 66-105 205/50R17 A12 A14 A21 FD, FDH B42 Car Flh e11*2001/116*0313*. S02 e11*2001/116*0343*. e11*2007/46*0225*.. Hyundai ix35 85-135 215/60R17 A12 A14 A21 ELH, LM 85-135 215/65R17 A57 S02 e11*2007/46*0128*07-.. 85-135 225/60R17 0192*06-.. ab Facelift 2013 Kia Optima 99, 104 205/55R17 A11 R37 A07 A14 A21 JF 99, 104 205/60R17 A11 R37 A58 B03 Car e4*2007/46*1018*.. 99-126 215/55R17 A11 Lim NoH S05 99-126 225/50R17 A31 Kia Soul 85-103 205/50R17 A07 A12 A14 AM 85-103 205/55R17 Z18 A21 A58 S04 e4*2001/116*0139*..; 85-103 205/55R17 A01 G73 e4*2007/46*0133*.. 85-103 215/50R17 A01 G73 85-103 215/50R17 Z18 85-103 225/50R17 Z18 85-103 225/50R17 A01 G73 Kia Soul 91-113 205/55R17 A13 A07 A14 A21 PS 91-113 215/50R17 A13 A58 KMV S07 e4*2007/46*0825*.. 91-113 215/55R17 A01 A13 G16 - mit Radhaus- 91-113 215/55R17 A13 Z17 Z18 Verbreiterungen 91-113 225/50R17 A12 91-113 235/50R17 A01 A12 G16 91-113 235/50R17 A12 Z17 Z18 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Kia Soul 91-113 205/55R17 A13 A07 A14 A21 PS 91-113 215/50R17 A13 A58 KOV S07 e4*2007/46*0825*.. 91-113 215/55R17 A01 A13 G16 - ohne Radhaus- 91-113 215/55R17 A13 Z17 Z18 Verbreiterungen 91-113 225/50R17 A12 91-113 235/50R17 A01 A12 G16 K1a K2b Kia Sportage 85-136 215/60R17 A33 A07 A14 A21 QLE 85-136 215/65R17 A12 A57 Z16 S05 e11*2007/46*3144*.. 85-136 225/55R17 A91 85-136 225/60R17 A91 85-136 235/55R17 A12 85-136 235/60R17 A12 Kia Venga 55-94 205/50R17 A07 A12 A14 YN, -/S, -/G A21 A58 Flh e4*2007/46* S04 0130*,0131*, 0261*,0262*..; e50*2007/46*0052*.. - incl. Facelift 2015 § 22 49991*03 Kia cee'd 66-106 205/50R17 A07 A12 A14 ED A21 B42 Car e4*2001/116*0121*.; Cpe Flh S04 e4*2007/46*0132*.. - pro_cee'd /-SW Mazda 3 (I) 191 205/50R17 A39 M+S A07 A14 A21 BK 62-110 205/50R17 A01 A12 K25 B02 Flh Lim e1*2001/116*0234*.. S03 Mazda 3 (II) 77-136 205/50R17 A07 A12 A14 BL A21 B03 Flh e11*2001/116*0262*00-09 Sth S03 (FIN: -JMZBL...) Mazda 5 (II) 85,106,110 205/50R17 T93 A07 A12 A14 CW, CWE A21 A58 S03 e1*2007/46*0433*.., e13*2007/46*1731*00 Mazda MX-5 (III) 93, 118 205/45R17 A47 A07 A14 A21 NC1, NC1E Z16 S03 e11*2001/116*0202*. e1*2001/116*0371*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise § 22 49991*03 A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A47 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Ketten- schloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- § 22 49991*03 tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B42 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg- hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen- größen zu überprüfen. G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge- schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor- schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr- § 22 49991*03 zeug). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 14. Februar 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis § 22 49991*03 Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 14. Februar 2017 Bohlander 00265262.DOC NR/Boh Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim