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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 7

                Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809



                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                Modell                           RC27
                Typ                              RC27-657
                Radgröße                         6,5Jx17H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                M3            RC27-657 M3 / ohne Ring            5/114,3/67,1        51          750    2150



                Kennzeichnungen
§ 22 49991*03




                KBA-Nummer                       49991
                Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung            RC27-657 (s.o.)
                Radgröße                         6,5Jx17H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr



                Befestigungsmittel

                Nr.    Art der Befestigungsmittel       Bund      Anzugsmoment (Nm)       Gesamthöhe (mm)
                S02    Mutter M12x1,5                   Kegel 60° 110                     -
                S03    Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60° 110                     25
                       Mazda T.-Nr._ B002-37-160B
                S04    Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60° 110                     -
                       für Leichtmetall-Räder
                S05    Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60° 110                     -
                       für Leichtmetall-Räder
                S06    Mutter M12x1,5                   Kegel 60° 125                     -
                S07    Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60° 125                     -
                       für Leichtmetall-Räder



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 7

                Verwendungsbereich

                Hersteller                    Hyundai
                                              Kia
                                              Mazda

                Spurverbreiterung             innerhalb 2%


                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai Ioniq Elektro     25 (88)       205/45R17 A39 T88                          A14 A21 A58
                AE                        25 (88)       205/50R17 A91                              Flh S06
                e4*2007/46*1157*..
                (28 kWh-Batterie)
                Hyundai Ioniq Hybrid      77,2          205/45R17 A39 T88                          A14 A21 A58
                AE                        77,2          205/50R17 A91                              Flh NoE S06
                e4*2007/46*1157*..
                Hyundai Tucson            85-136        215/60R17   A31                            A14 A21 A57
                TLE, TLE-HME              85-136        215/65R17   A12                            Z16 S02
§ 22 49991*03




                e11*2007/46*2724*..;      85-136        225/55R17   A31
                e13*2007/46*1612*..       85-136        225/60R17   A31
                                          85-136        235/55R17   A12
                                          85-136        235/60R17   A12
                Hyundai i30 /-cw          66-105        205/50R17                                  A12 A14 A21
                FD, FDH                                                                            B42 Car Flh
                e11*2001/116*0313*.                                                                S02
                e11*2001/116*0343*.
                e11*2007/46*0225*..
                Hyundai ix35              85-135        215/60R17                                  A12 A14 A21
                ELH, LM                   85-135        215/65R17                                  A57 S02
                e11*2007/46*0128*07-..    85-135        225/60R17
                0192*06-..
                ab Facelift 2013
                Kia Optima                99, 104       205/55R17   A11 R37                        A07 A14 A21
                JF                        99, 104       205/60R17   A11 R37                        A58 B03 Car
                e4*2007/46*1018*..        99-126        215/55R17   A11                            Lim NoH S05
                                          99-126        225/50R17   A31
                Kia Soul                  85-103        205/50R17                                  A07 A12 A14
                AM                        85-103        205/55R17   Z18                            A21 A58 S04
                e4*2001/116*0139*..;      85-103        205/55R17   A01 G73
                e4*2007/46*0133*..        85-103        215/50R17   A01 G73
                                          85-103        215/50R17   Z18
                                          85-103        225/50R17   Z18
                                          85-103        225/50R17   A01 G73
                Kia Soul                  91-113        205/55R17   A13                            A07 A14 A21
                PS                        91-113        215/50R17   A13                            A58 KMV S07
                e4*2007/46*0825*..        91-113        215/55R17   A01 A13 G16
                - mit Radhaus-            91-113        215/55R17   A13 Z17 Z18
                  Verbreiterungen         91-113        225/50R17   A12
                                          91-113        235/50R17   A01 A12 G16
                                          91-113        235/50R17   A12 Z17 Z18


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Kia Soul                   91-113      205/55R17   A13                                 A07 A14 A21
                PS                         91-113      215/50R17   A13                                 A58 KOV S07
                e4*2007/46*0825*..         91-113      215/55R17   A01 A13 G16
                - ohne Radhaus-            91-113      215/55R17   A13 Z17 Z18
                  Verbreiterungen          91-113      225/50R17   A12
                                           91-113      235/50R17   A01 A12 G16 K1a K2b
                Kia Sportage               85-136      215/60R17   A33                                 A07 A14 A21
                QLE                        85-136      215/65R17   A12                                 A57 Z16 S05
                e11*2007/46*3144*..        85-136      225/55R17   A91
                                           85-136      225/60R17   A91
                                           85-136      235/55R17   A12
                                           85-136      235/60R17   A12
                Kia Venga                  55-94       205/50R17                                       A07 A12 A14
                YN, -/S, -/G                                                                           A21 A58 Flh
                e4*2007/46*                                                                            S04
                0130*,0131*,
                0261*,0262*..;
                e50*2007/46*0052*..
                - incl. Facelift 2015
§ 22 49991*03




                Kia cee'd                  66-106      205/50R17                                       A07 A12 A14
                ED                                                                                     A21 B42 Car
                e4*2001/116*0121*.;                                                                    Cpe Flh S04
                e4*2007/46*0132*..
                - pro_cee'd /-SW
                Mazda 3 (I)                191         205/50R17 A39 M+S                               A07 A14 A21
                BK                         62-110      205/50R17 A01 A12 K25                           B02 Flh Lim
                e1*2001/116*0234*..                                                                    S03
                Mazda 3 (II)               77-136      205/50R17                                       A07 A12 A14
                BL                                                                                     A21 B03 Flh
                e11*2001/116*0262*00-09                                                                Sth S03
                (FIN: -JMZBL...)
                Mazda 5 (II)               85,106,110 205/50R17 T93                                    A07 A12 A14
                CW, CWE                                                                                A21 A58 S03
                e1*2007/46*0433*..,
                e13*2007/46*1731*00
                Mazda MX-5 (III)           93, 118     205/45R17 A47                                   A07 A14 A21
                NC1, NC1E                                                                              Z16 S03
                e11*2001/116*0202*.
                e1*2001/116*0371*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 49991*03




                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A47     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Ketten-
                schloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
§ 22 49991*03




                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                B42    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse1.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
                sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
                die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
                größen zu überprüfen.

                G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
                57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.




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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
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                zeug).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49991 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072314 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RC27-657
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 7

                Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 14. Februar 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis
§ 22 49991*03




                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 14. Februar 2017




                Bohlander                                                                     00265262.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim