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							                       GUTACHTEN zur ECE R124 000588

                       Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55057513 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                       Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 1 von 2



                       Prüfgegenstand

                       Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                       führung                                        Lochkreis-ø (mm)/    tiefe        last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)    (mm)         (kg)
                       D10       RC27-707 D10 / ohne Ring             5/112/66,6           34           730    2250




                       Befestigungsmittel

                       Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund                Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                       S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm     140                      30
R124 000588, Erw. 07




                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                             Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Audi Q5               100-185         235/65R17      ECE M+S                              A11 A14 A19
                       FY                                                                                        A56 S02
                       e1*2007/46*1550*..




                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
                       Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
                       entsprechend ersetzt werden.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                       Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55057513 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 2


                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                       Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                       werden.

                       A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                       Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
R124 000588, Erw. 07




                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                       durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
                       die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                       Lambsheim, 3. April 2017
                                                                                                            00268770.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim