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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55058913 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RC27
                Typ                               RC27-707
                Radgröße                          7,0Jx17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad –                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung      Ausführungsbezeichnung/               Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                O6           RC27-707-1 O6 / ohne Ring             5/115/70,2          44          715    2100


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49465
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Ausführungsbezeichnung            RC27-707 (s.o.)
§ 22 49465*12




                Radgröße                          7,0Jx17H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                S02       Serien-Mutter M12x1,5 –      Kegel 60°      140                   -
                          offene Mutter
                          wahlweise
                          Hutmutter
                S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -
                S04       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      150                   36
                S05       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
                S06       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   -
                          offen
                S07       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                  Opel


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55058913 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Captiva       93-135       215/60R17   A33 R37                          A07 A14 A19
                KLAC, KLAD              93-135       225/60R17   A30 R37                          S07
                e4*2001/116*0113*..,    93-190       235/55R17   A30
                e4*2001/116*0117*..     93-190       235/60R17   A63
                - incl. Facelift 2011   93-190       235/65R17   A12 R09 R35 135
                                        93-190       235/65R17   A01 A12 G03 135
                Chevrolet Cruze /-SW    92-120       205/50R17   T89 T93                          A07 A12 A14
                KL1J                    92-120       205/55R17                                    A19 A58 Car
                e4*2001/116*0140*..     92-120       215/50R17   T91                              Flh Lim V17
                                        92-120       215/55R17   A01 G75                          S05
                                        92-120       215/55R17   R96
                                        92-120       225/45R17   T91
                                        92-120       225/50R17
                Chevrolet Orlando       96-120       215/50R17   A91                              A07 A14 A19
                KL1Y, KL1YN             96-120       215/55R17   A12                              A58 S04
                e4*2007/46*0224*..;     96-120       225/50R17   A91
                e4*2007/46*0295*..      96-120       235/50R17   A12
                Opel Antara             93-135       215/60R17   A30 R37                          A07 A14 A19
§ 22 49465*12




                L-A                     93-135       225/60R17   A30 R37                          S07
                e4*2001/116*0118*..     93-190       225/60R17   A30 M+S
                - incl. Facelift 2011   93-190       235/55R17   A30
                                        93-190       235/60R17   A63
                                        93-190       235/65R17   A12 R09 R35 135
                                        93-190       235/65R17   A01 A12 G03 135
                Opel Astra-J            81,92-143    205/50R17   A91 M+S R37                      A07 A14 A19
                P-J, -/V, /SW           81,92-143    205/50R17   A91 R37                          A58 Flh Lim
                e1*2007/46*0141*..,     81,92-143    205/55R17   A12 R37                          V17 S02
                e4*2007/46*0309*..,     81,92-143    215/50R17   A91
                e4*2007/46*0204*..      81,92-143    215/55R17   A01 A12 G75
                                        81,92-143    215/55R17   A12 R96
                                        81,92-143    225/45R17   A91
                                        81,92-143    225/50R17   A12
                Opel Astra-J            74-132       205/50R17   A91 M+S R37 T89 T93              A07 A14 A19
                P-J/SW, -/V             74-132       205/50R17   A91 R37 T89 T93                  A58 Car V17
                e4*2007/46*0204*..;     74-132       205/55R17   A12 R37                          S02
                e4*2007/46*0308*..      74-132       215/50R17   A91
                - Sports Tourer         74-132       215/55R17   A01 A12 G75
                - Station Wagon         74-132       215/55R17   A12 R96
                                        74-132       225/45R17   A91
                                        74-132       225/50R17   A12
                                        74-143       215/50R17   A91 M+S
                                        74-143       225/45R17   A91 M+S
                                        74-143       225/50R17   A12 M+S
                Opel Astra-J GTC        74-147       225/55R17   A92                              A07 A14 A19
                P-J/SW                  74-147       225/60R17   A12                              Cpe S02
                e4*2007/46*0204*..      74-147       235/50R17   A12
                                        74-147       235/55R17   A12




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55058913 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A07 A14 A19
                P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   Cbo S03
                e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                                        88-147        235/55R17    A12
                Opel Insignia           81-121        215/55R17    A91                                   A07 A14 A19
                Z-B                     81-121        225/50R17    A91                                   A58 B03 Car
                e8*2007/46*0264*..      81-121        225/55R17    A90                                   Flh S06
                                        81-121        235/50R17    A12
                                        81-121        245/50R17    A01 A12 K2b
                Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A07 A14 A19
                P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               A58 S02
                e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A91
                e4*2007/46*0308*..      81-147        235/50R17    A12
                - incl. Facelift 2016




                Allgemeine Hinweise
§ 22 49465*12




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55058913 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
§ 22 49465*12




                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                und Kettenherstellers sind zu beachten.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
                Limousine, Roadster.



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                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55058913 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
§ 22 49465*12




                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



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                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55058913 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse
§ 22 49465*12




                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55058913 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 7



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juli 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 49465*12




                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 19. Juli 2017




                Bohlander                                                                     00275469.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim