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							                            GUTACHTEN zur ECE R124 000588

                            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55057513 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand               PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                            Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 4


                            Prüfgegenstand               Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

                            Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            M3        RC27-707 M3 / ohne Ring                5/114,3/67,1        50          670    2250



                            Befestigungsmittel

                            Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
                            S02 Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°       110                    25
                                Mazda T.-Nr.B002-37-160B
                            S03 Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°       130                    25
                                Mazda T.-Nr.B002-37-160B
                            S04 Mutter M12x1,5                 Kegel 60°       110                    34,5
                                Brock Typ D8, SW21
R124 E1*124R00/01*0588*08




                            S05 Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°       110                    27,6
                                Kia T.-Nr. 52950-14140
                            S06 Mutter M12x1,5                 Kegel 60°       125                    34,5
                                Brock Typ D8, SW21
                            S07 Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°       140                    25
                                Mazda T.-Nr.B002-37-160B



                            Verwendungsbereich

                            Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Hyundai Kona          88             215/55R17      ECE                                   A12 A14 A19
                            OS                                                                                        A58 F23 S06
                            e4*2007/46*1259*..
                            - Frontantrieb
                            Hyundai Kona 4WD      130            215/55R17      ECE                                   A12 A14 A19
                            OS                                                                                        A56 F24 S06
                            e4*2007/46*1259*..
                            Kia Optima Hybrid     115            215/55R17      A63 ECE                               A14 A19 A58
                            JF                                                                                        Lim S05
                            e4*2007/46*1018*..
                            Kia Optima            115            215/55R17      A63 ECE                               A14 A19 A58
                            Plug-In Hybrid                                                                            Car Lim S04
                            JF
                            e4*2007/46*1018*..




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 000588

                            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55057513 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 4


                            Verwendungsbereich

                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Mazda 6 (III)           107-141        225/55R17   ECE                                   A14 A19 A39
                            GJ, GH                                                                                   A57 Car Lim
                            e1*2007/46*1001*..                                                                       S03
                            e1*2001/116*
                            0448*14-..
                            - ab Modell 2013
                            - incl. Facelift 2016
                            Mazda CX-5              110-141        225/65R17   A13 ECE                               A14 A19 S03
                            KE, GH
                            e13*2007/46*1247*..;
                            e1*2001/116*
                            0448*14-..
R124 E1*124R00/01*0588*08




                            Mazda CX-5              110-143        225/65R17   ECE                                   A12 A14 A19
                            KF                                                                                       A57 S07
                            e13*2007/46*1803*..
                            Mazda CX-7              120-191        235/65R17   ECE M+S                               A14 A19 A63
                            ER, ERE                                                                                  S02
                            e11*2001/116*0308*.
                            e13*2007/46*1109*..
                            Mazda RX8               141,170        225/50R17   ECE M+S                               A10 A14 A19
                            SE                                                                                       S02
                            e11*2001/116*0199*.


                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
                            Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
                            entsprechend ersetzt werden.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                            Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                            vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 000588

                            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55057513 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 4


                            A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                            Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
R124 E1*124R00/01*0588*08




                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                            Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                            beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                            serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                            Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                            Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                            F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                            F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                            (Einzelradaufhängung).

                            Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Limousine.

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 000588

                            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55057513 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 4


                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
R124 E1*124R00/01*0588*08




                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                            Lambsheim, 10. November 2017
                                                                                                                  00282876.DOC




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