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							                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO

                                       Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                                       Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                 Seite 1 von 6

                                       Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                                         Schleidener Straße 32
                                                                         53919 Weilerswist - Derkum
                                                                         QM-Nr. 49 02 0201708



                                       Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                                       Modell                            RC27
                                       Typ                               RC27-707
                                       Radgröße                          7,0Jx17H2
                                       Zentrierart                       Mittenzentrierung

                                       Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                       führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                     Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
§ 22 49465, Erweiterung 13, Korr. 01




                                       H30           RC27-707 H30 / ohne Ring             5/100/56,1          55          680    2150



                                       Kennzeichnungen

                                       KBA-Nummer                        49465
                                       Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                                       Ausführungsbezeichnung            RC27-707 (s.o.)
                                       Radgröße                          7,0Jx17H2
                                       Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                                       Herstelldatum                     Monat und Jahr



                                       Befestigungsmittel

                                       Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                                       S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   -
                                       S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
                                       S04       Serien-Mutter M12x1,25       Kegel 60°      120                   25,5



                                       Prüfungen

                                       Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                                       den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                                       fungen durchgeführt.



                                       Verwendungsbereich

                                       Hersteller                        Subaru


                                       Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO

                                       Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                                       Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                             Seite 2 von 6

                                       Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                                       Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                                       ABE/EWG-Nr.
                                       Subaru Impreza             79-195      205/50R17 A63 T89                               A14 A19 Flh
                                       G3, G3S                    79-195      215/45R17 A13 T87 T88                           KOV S03
                                       e1*2001/116*0438*..,       79-195      225/45R17 A12
                                       e1*2001/116*0460*..
                                       Subaru Impreza             84, 115     205/50R17   A33                                 A07 A14 A19
                                       G5                         84, 115     215/45R17   A11 T87 T91                         A56 S04
                                       e13*2007/46*1648*..        84, 115     225/45R17   A33
                                       Subaru Impreza             70-169      205/45R17   A13 R37                             A14 A19 Car
                                       GD/GG ww GD/GGS            70-169      205/50R17   A12 R37 R60                         Su1 S02
                                       e1*98/14*0145*..,          70-169      215/45R17   A13 T87 T88
                                       e1*98/14*0163*..           70-169      225/45R17   A12 R60
                                       - Kombi
                                       Subaru Impreza             70-169      205/45R17   A13 R37                             A14 A19 B03
                                       GD/GG ww GD/GGS            70-195      205/50R17   A12 R37 R60                         Sth Su1 S02
§ 22 49465, Erweiterung 13, Korr. 01




                                       e1*98/14*0145*..,          70-195      215/45R17   A13 R37
                                       e1*98/14*0163*..           70-195      225/45R17   A12 R60
                                       - Limousine
                                       Subaru Legacy              101-180     205/50R17   A12 R37 T89 T93                     A14 A19 B03
                                       BL/BP, -S, -G              101-180     215/45R17   A13 R37 T87 T91                     Car Lim X26
                                       e1*2001/116*0228*..,       101-180     225/45R17   A12 T90 T91                         S02
                                       e1*2001/116*0256*..,       180         215/50R17   A12 M+S R09 T91
                                       e11*2001/116*0240*.
                                       Subaru Legacy              110-127     205/50R17   A13 T89 T93                         A07 A14 A19
                                       BM/BR, BM/BRS              110-127     205/55R17   A13                                 A56 Car Lim
                                       e1*2007/46*0079*..;        110-127     215/45R17   A13 T87 T91                         NfS X26 S04
                                       e13*2007/46*1074*..        110-127     215/50R17   A13
                                                                  110-127     215/55R17   A12
                                                                  110-127     225/45R17   A13
                                                                  110-127     225/50R17   A12
                                       Subaru XV                  84, 115     225/55R17   A33                                 A07 A14 A19
                                       G5                         84, 115     225/60R17   A33                                 A56 KMV S04
                                       e13*2007/46*1648*..        84, 115     235/55R17   A12
                                                                  84, 115     245/50R17   A12
                                                                  84, 115     245/55R17   A12

                                       Allgemeine Hinweise

                                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                                       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                                       papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                                       Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                                       scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                                       erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                                       Fahrzeugpapiere enthält.

                                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                                       geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO

                                       Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                               Seite 3 von 6

                                       Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                                       geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V      W        Y
                                       210 km/h               100% 100% 100%
                                       220 km/h               97%    100% 100%
                                       230 km/h               94%    100% 100%
                                       240 km/h               91%    100% 100%
                                       250 km/h               -      95%      100%
                                       260 km/h               -      90%      100%
                                       270 km/h               -      85%      100%
                                       280 km/h               -      -        95%
                                       290 km/h               -      -        90%
                                       300 km/h               -      -        85%

                                       Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                                       schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                                       Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 49465, Erweiterung 13, Korr. 01




                                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                                       aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                                       rungen ist gesondert zu beurteilen.

                                       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                       erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                                       Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                                       fang verwendet werden.

                                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                                       Reifenfülldruck zu beachten ist.



                                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                                       A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                                       verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                                       A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                                       ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                                       A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                                       A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                                       det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                                       E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                                       sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                                       den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                                       Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO

                                       Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                Seite 4 von 6

                                       A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                                       A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                                       Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                                       beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                                       B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                                       lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                                       tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                                       Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                                       bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
§ 22 49465, Erweiterung 13, Korr. 01




                                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                                       KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                                       chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                                       KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                                       sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                                       mousine.

                                       M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                                       NfS    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstat-
                                       tungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

                                       R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                                       R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                                       ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                                       oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                                       R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
                                       (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                                       Seite 1) verwendet werden.

                                       Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                                       fenheck.


                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO

                                       Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                                       Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                                 Seite 5 von 6

                                       Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
                                       zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326 mm
                                       an Achse 1 (Impreza WRX STi).

                                       T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
§ 22 49465, Erweiterung 13, Korr. 01




                                       sichtigen.

                                       T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                                       sichtigen.

                                       X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.



                                       Prüfort und Prüfdatum

                                       Die Verwendungsprüfung fand am 8. Februar 2018 in Lambsheim statt.



                                       Prüfergebnis

                                       Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                                       ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                                       Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                                       heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                                       chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                                       Begutachtungspunkte beeinflussen.




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 49465 nach §22 StVZO

                                       Anlage 41 zum Gutachten Nr. 55058913 (1. Ausfertigung)

                                       Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC27-707
                                       Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                              Seite 6 von 6



                                       Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

                                       Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                                       Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                                       Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                                       das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                                       Lambsheim, 8. Februar 2018
§ 22 49465, Erweiterung 13, Korr. 01




                                       Bohlander                                                                   00287274.DOC
                                       RN/Boh




                                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim