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							             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             105538566/O5        RC27-708/O5 LK5/105        ohne                        56,6                    730     2300    08/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL1T
                                                          125 Nm für Typ : KL1B
             Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 51202




             KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 215/40R18 89                                         Stufenheck;
                                                                                                           Schrägheck;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74D

             Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
             KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/50R18 92                                       Kombilimousine; MPV;
                                                      215/55R18                  51G                     Allradantrieb;
                                                      225/45R18 91                                       Frontantrieb;
                                             96 - 103 225/50R18 95               Allradantrieb; 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : J-A
                                                          140 Nm für Typ : B-K




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
             B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 147 205/40R18 86W                                   Astra K;
                                                       205/45R18 86W                                   Kombilimousine;
                                                       215/40R18 85W 11A; 26P                          Schrägheck;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/50R18 92                                     MOKKA; MOKKA-X;
                                                      215/55R18    51G                                 TRAX/TRACKER;
                                                      225/45R18 91                                     Kombilimousine; MPV;
                                             96 - 112 225/50R18 95 Allradantrieb; 11A; 26P             Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D

             Auflagen
§ 22 51202




             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
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                   Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                   aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51202




             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     GM KOREA
                    Fahrzeugtyp:    KL1B
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0696*..
                    Handelsbez.:    TRAX, TRACKER

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 360             y = 400                    VA
                          26P                      x = 310             y = 355                    VA
                          27B                      x = 310             y = 300                    HA
                          27I                      x = 260             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51202




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 360       y = 400             13                VA
                          26N                   x = 360       y = 400              8                VA
                          27H                   x = 310       y = 300              7                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 6

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    J-A
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0537*..
                    Handelsbez.:    MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X

                    Variante(n):    Allradantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 360             y = 400                  VA
                          26P                        x = 310             y = 355                  VA
                          27B                        x = 310             y = 300                  HA
                          27I                        x = 260             y = 250                  HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 360       y = 400             13                VA
                          26N                   x = 360       y = 400              8                VA
§ 22 51202




                          27H                   x = 310       y = 300              7                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    B-K
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0996*..
                    Handelsbez.:    Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

                    Variante(n):    Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 240                    VA
                          26P                      x = 220             y = 190                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 270       y = 240              8                VA
                          26J                   x = 270       y = 240             32                VA
                          27H                   x = 270       y = 280              8                HA
                          27F                   x = 270       y = 280             30                HA
§ 22 51202




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.