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Prüfbericht 366-0300-16-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001193
ANLAGE: 9.6                                                          Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 01.12.2016
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
M3                  RC27-708/M3                ohne                        67,1                    730     2300    07/16
                    LK5/114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: BIMECC D8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 225/55R18                12K; 51G                  Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              711; 714; 721; 73C;
                                                                                              74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
B            e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 225/55R18                  12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              711; 714; 721; 73C;
                                                                                              74A; 76V

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: BIMECC D8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
GA0          e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 225/55R18                  12K; 51G                  Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              711; 714; 721; 73C;
                                                                                              74A; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0300-16-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001193
ANLAGE: 9.6                                                          Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 01.12.2016
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                                                                                                        Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 103 - 125 225/55R18     12K; 51G                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                           225/55R18 M+S 51G                                 711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V
CW0            e1*2001/116*0406*..     89 - 130 225/55R18      12K; 51G                      10B; 11H; 11N; 51A;
                                       103 - 130 225/55R18 M+S 51G; 52J                      711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V
GF0            e1*2007/46*1218*..      110       225/55R18          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: BIMECC D8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 225/55R18                12K; 51G                 Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2007/46*0115*..        84 - 110 225/55R18           12K; 51G                 Schrägheck;
                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                               Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0300-16-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001193
ANLAGE: 9.6                                                       Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 01.12.2016
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.