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							             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.11.2016
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             Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL / VAUXHALL
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             110540651/O2        RC27-708/O2 LK5/110        ohne                        65,1                    730     2300    08/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER (USA)
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : KL
             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                          Typ : BU
             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: ZS5C
§ 22 51202




             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                                          135 Nm für Typ : KL
             Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/55R18                 51G                       Sport, Longitude,
                                                                                                           Limited; Modell "4x4";
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
             BU           e3*2007/46*0300*.. 77 - 125 225/55R18                  51G                       Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 940; 334
             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: ZS5C




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 194
             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: ZS1C
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 940
                                                          120 Nm für Typ : 334
             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 51J                                   Schrägheck 4-türig;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76T; FGC

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              85 - 147 215/45R18 93                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/45R18     51G                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74H

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 51202




             334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/45R18 89                                        Frontantrieb;
                                                      215/50R18 92               11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/45R18 91                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A
             334            e3*2007/46*0318*..      100 - 125 215/45R18 89                                Allradantrieb;
                                                              215/50R18 92       11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R18 91                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: ZS1C
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 26P                            Corsa-E; ab
                                                                                                          e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
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             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  215/35R18 84W                                       nur Opel Corsa D OPC;
                                                   215/40R18 85W 11A; 21P; 22H; 22M                    bis
                                                                                                       e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
§ 22 51202




                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                  der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                  herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
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                   Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                   des Reifens) herzustellen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1160kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 51202




                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
                  an der Vorderachse nicht zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     FIAT
                    Fahrzeugtyp:    334
                    Genehm.Nr.:     e3*2007/46*0318*..
                    Handelsbez.:    FIAT 500X

                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                  von [mm]            bis [mm]
                          26P                      x = 10              y = 10                     VA
§ 22 51202




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    S-D
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300             30                VA
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                          27F                   x = 300       y = 300             25                HA
                          27H                   x = 300       y = 300              8                HA
§ 22 51202




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.