Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 21.02.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 7

                             Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL / VAUXHALL
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             110540651/O2        RC27-708/O2 LK5/110        ohne                        65,1                    730     2300    08/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51202, Erweiterung 06




                                                                          für Typ : KL
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                          Typ : MX; BU
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: ZS5C
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                                                          135 Nm für Typ : KL; MX
                             Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/55R18                 51G                       Sport, Longitude,
                                                                                                                           Limited; Modell "4x4";
                                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     Compass
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 205/55R18 91                                        Allradantrieb;
                                                                       215/50R18 92                                        Frontantrieb;
                                                                       215/55R18 95                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/60R18 98                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       225/50R18 95                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                       225/55R18 98                                        76O




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 21.02.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 225/55R18                  51G                      Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 940; 334
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: ZS5C
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51202, Erweiterung 06




                                                                          für Typ : 194
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: ZS1C
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 940
                                                                          120 Nm für Typ : 334
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 51J                                   Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 76T; FGC

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              85 - 147 215/45R18 93                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       225/45R18     51G                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/45R18 89                                        Frontantrieb;
                                                                      215/50R18 92               11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/45R18 91                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 21.02.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89                                       Allradantrieb;
                                                                       215/50R18 92              11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/45R18 91                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: ZS1C
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
§ 22 51202, Erweiterung 06




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 26P                            Corsa-E; ab
                                                                                                                          e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          77E
                             S-D            e1*2001/116*0379*..     141       215/35R18 84W                               nur Opel Corsa D OPC;
                                                                              215/40R18 85W 11A; 21P; 22H; 22M            bis
                                                                                                                          e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 21.02.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§ 22 51202, Erweiterung 06




                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 21.02.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 51202, Erweiterung 06




                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 21.02.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 7


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FIAT
                                    Fahrzeugtyp:    334
                                    Genehm.Nr.:     e3*2007/46*0318*..
                                    Handelsbez.:    FIAT 500X

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 10              y = 10                     VA
§ 22 51202, Erweiterung 06




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 21.02.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 7

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     OPEL
                                    Fahrzeugtyp:    S-D
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                                    Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27F                   x = 300       y = 300             25                HA
§ 22 51202, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 300       y = 300              8                HA
                                          26J                   x = 300       y = 300             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.