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							                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 22                                                            Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                       Stand: 25.02.2019
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                                             Fahrzeughersteller                          : AUDI



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             112543571/V9        RC27-708/V9 LK5/112        ohne                        57,1                     680     2300    02/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51202, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment
                                                                          180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             8U           e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/50R18 97                                          erhöhtes
                                                                                                                            Anzugsmoment
                             8U1            e13*2007/46*1163*..                                                             165 Nm;
                                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                            740; 76O




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 25.02.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     Q3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F3           e1*2007/46*1900*..     110       225/55R18 98       124                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           225/60R18 100 12A                           180 Nm; erhöhtes
                                                                           235/50R18 97  12A                           Anzugsmoment 165
                                                                                                                       Nm;
                                                                           235/55R18 100      12A                      Allradantrieb;
                                                                           245/50R18 100      12A                      Frontantrieb;
                                                                           245/55R18 103      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/50R18 102      12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 740;
                                                                                                                       76O; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 51202, Erweiterung 07




                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0297-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-708
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 25.02.2019
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                                                                                                                                   Seite: 3 von 3
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
§ 22 51202, Erweiterung 07




                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.