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							             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.11.2016
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             Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             11254666/D4         RC27-708/D4 LK5/112        ohne                        66,6                    680     2150    08/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z08M/Z08L; Rabefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 235/50R18    51G                Sportfahrwerk; GLA;
§ 22 51202




                                                                                     nicht Offroad-
                                                                                     Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                     Paket; Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                     76O

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18                 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W                                       A-Klasse;
                                              155 - 160 215/40R18 89W 52J                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74D




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen     Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/50R18  51G                                  nicht Sportfahrwerk;
                                                                                                       GLA; nicht
                                                                                                       Fahrdynamik Paket;
                                                                                                       nicht Offroad-
                                                                                                       Fahrwerk;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76O
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26N; 26P                 CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                       CLA Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76O
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/40R18 89W                               CLA; nicht
                                                                                                       Sportfahrwerk; CLA
§ 22 51202




                                                                                                       Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76O
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 155 215/40R18 89                                B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                                                       nicht Natural Gas
                                                                                                       Drive; nicht Electric
                                                                                                       Drive; Kombi;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D
             245G           e1*2001/116*0470*..   155 - 160 205/45R18 90      52J                      A-Klasse;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76O




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen     Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/50R18  51G                                  Sportfahrwerk; GLA;
                                                                                                       nicht Offroad-
                                                                                                       Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                                       Paket; Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76O
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/50R18          51G                      nicht Sportfahrwerk;
                                                                                                       GLA; nicht
                                                                                                       Fahrdynamik Paket;
                                                                                                       Offroad-Fahrwerk;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76O

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 51202




                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 51202




                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                    VA
                          26P                      x = 230             y = 280                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330              8                VA
§ 22 51202




                          26N                   x = 280       y = 330             30                VA
                          27F                   x = 300       y = 320             18                HA
                          27H                   x = 300       y = 320              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.