Seite 1
Seite 2
							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001681
Gutachten Nr. :         CE-000229-B0-216                                                       Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            23
Seite :                 1/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-708


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        RC32-708
Art des Rades:                                       einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    SU2
Radgröße:                                                       7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                               48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         56,10 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2250 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SUBARU

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile          Anzugsmoment
S5                                  Serien-Radmutter,                           laut Bedienungs-
                                    Kegelbund 60°, Gewinde M12x1,25             anleitung

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S5                              e13*2007/46*1998*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Subaru Forester          225/55R18                              A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                         A94)
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001681
Gutachten Nr. :         CE-000229-B0-216                                                Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            23
Seite :                 2/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-708



Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2020