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							             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.11.2016
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             Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                           Kennzeichnung        Kennzeichnung                      (mm)                     last      umf.     Fertig
                           Rad                  Zentrierring                                                (kg)      (mm)     datum
             100548561/H30 RC27-708/H30 LK5/100 ohne                                    56,1                    730     2300    08/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
             Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                           100 Nm für Typ : G3; G4
                                                           120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
             Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
§ 22 51202




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
             SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91                                      Kombi; Allradantrieb;
             SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18 95                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D
             SJ             e13*2007/46*1305*..       108 - 177 225/50R18 95                               Kombi; Allradantrieb;
                                                                225/55R18 98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/50R18 97                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                235/55R18 100                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                245/50R18 100 11A; 24J                     74D
                                                      110       215/50R18 92
                                                                215/55R18 95
                                                                215/60R18 98

             Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
             G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R18 92               52J                       Subaru XV;
                                                      225/45R18 91                                         Allradantrieb;
                                                      225/50R18 95                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                                           73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                                      nur Outback;
                            e1*2001/116*0256*..                                                            Allradantrieb;
             BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
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             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121   215/40R18 89                                nicht Outback; Kombi;
                          e1*2001/116*0256*.. 101 - 180    215/40R18 89W 5FE                           Stufenheck;
             BL/BPS       e1*2001/116*0256*.. 180          215/45R18     51G                           Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
             BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18 95                               nur Outback; Kombi;
             BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91                               Allradantrieb;
                                                            225/50R18 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R18 98                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                            235/50R18 97                               71K; 721; 725; 729;
                                                            245/50R18 100                              73C; 74D; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95                                  ab e13*98/14*0087*03;
                            e13*98/14*0087*..                                                          ab
                                                                                                       e1*2001/116*0209*07;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
             SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95                                 nur bis
§ 22 51202




                            e13*98/14*0087*..                                                          e13*98/14*0087*02;
                                                                                                       nur bis
                                                                                                       e1*2001/116*0209*06;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85           5EG                      Schrägheck;
                                              79 - 169 215/40R18 89                                    Allradantrieb;
                                                       215/45R18 89                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D

             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W                                      Coupe; Heckantrieb;
                                                    215/40R18 85                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 5
             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                    215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
             ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                    215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D
§ 22 51202




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§ 22 51202




                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0297-16-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51202
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC27-708
             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
§ 22 51202




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.