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							                Gutachten 366-0297-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RC27-708
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.11.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung        Kennzeichnung                      (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                  Zentrierring                                                (kg)      (mm)     datum
                100548561/H30 RC27-708/H30 LK5/100 ohne                                    56,1                    730     2300    08/16
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                              100 Nm für Typ : G3; G4
                                                              120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
§ 22 51202*01




                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91                                      Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18 95                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D
                SJ             e13*2007/46*1305*..       108 - 177 225/50R18 95                               Kombi; Allradantrieb;
                                                                   225/55R18 98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   235/50R18 97                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                   235/55R18 100                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                   245/50R18 100 11A; 24J                     74D
                                                         110       215/50R18 92
                                                                   215/55R18 95
                                                                   215/60R18 98

                Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R18 92               52J                       Subaru XV;
                                                         225/45R18 91                                         Allradantrieb;
                                                         225/50R18 95                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                                              73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0297-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC27-708
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 5
                Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                                  nur Outback;
                               e1*2001/116*0256*..                                                        Allradantrieb;
                BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
                BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/40R18 89                                nicht Outback; Kombi;
                               e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 215/40R18 89W 5FE                            Stufenheck;
                BL/BPS         e1*2001/116*0256*.. 180        215/45R18    51G                            Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
                BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18 95                               nur Outback; Kombi;
                BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91                               Allradantrieb;
                                                               225/50R18 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/55R18 98                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                               235/50R18 97                               71K; 721; 725; 729;
                                                               245/50R18 100                              73C; 74D; 76T

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95                                  ab e13*98/14*0087*03;
                               e13*98/14*0087*..                                                          ab
§ 22 51202*01




                                                                                                          e1*2001/116*0209*07;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
                SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95                                 nur bis
                               e13*98/14*0087*..                                                          e13*98/14*0087*02;
                                                                                                          nur bis
                                                                                                          e1*2001/116*0209*06;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85           5EG                      Schrägheck;
                                                 79 - 169 215/40R18 89                                    Allradantrieb;
                                                          215/45R18 89                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W                                      Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0297-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RC27-708
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.11.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 3 von 5
                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74D

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 51202*01




                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74D

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0297-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC27-708
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
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                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§ 22 51202*01




                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0297-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51202
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC27-708
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.11.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
§ 22 51202*01




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.