Gutachten 366-0297-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51202
ANLAGE: 16 Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.11.2016
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Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE,
KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
1143550671/M3 RC27-708/M3 ohne 67,1 730 2300 08/16
LK5/114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : FS; GDH; GDH-HME; MD; YN
110 Nm für Typ : JC; JC-HME
§ 22 51202
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/35R18 84 5EA Stufenheck;
215/40R18 89 Frontantrieb;
97 215/40R18 85 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89 Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. türig; 5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86 5EM; 51J i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 205/45R18 90 51J Frontantrieb;
215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0297-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51202
ANLAGE: 16 Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.11.2016
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Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86 5EM; 51J Nicht i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 215/40R18 89 Frontantrieb;
77 - 105 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: ix20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC-HME e13*2007/46*1605*.. 57 - 94 205/40R18 86 Schrägheck 4-türig;
205/45R18 86 Frontantrieb;
215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/40R18 86 Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 205/45R18 86 Frontantrieb;
215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
§ 22 51202
74D
Verkaufsbezeichnung: i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 66 - 100 215/40R18 89 Kombi; Schrägheck; 3-
türig; 5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84 Schrägheck;
215/40R18 85 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 215/40R18 89 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0297-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51202
ANLAGE: 16 Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.11.2016
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
108 Nm für Typ : UM
120 Nm für Typ : QL
Verkaufsbezeichnung: SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 199 235/60R18 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89 51J Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 215/45R18 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 51202
721; 725; 729; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/55R18 95 Allradantrieb;
QLE e11*2007/46*3144*.. 215/60R18 98 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
107 Nm für Typ : JD; YNS
108 Nm für Typ : ED
120 Nm für Typ : QLE
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 225/45R18 91 Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0297-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51202
ANLAGE: 16 Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.11.2016
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Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R18 86 5EM; 51J Pro Cee'd (2-türig
205/45R18 90 51J Schrägheck);
215/40R18 85 5EG Frontantrieb;
215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R18 86 5EM; 51J Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 215/40R18 89 Cee'd (4-türig
77 - 106 215/40R18 85 5EG Schrägheck);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 215/40R18 89 Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. Schrägheck; 3-türig;
5-türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51202
QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/55R18 95 Allradantrieb;
QLE e11*2007/46*3144*.. 215/60R18 98 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 215/40R18 89 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Rabefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
126 Nm für Typ : DJ1
140 Nm für Typ : BL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0297-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51202
ANLAGE: 16 Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.11.2016
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Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/55R18 98 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/60R18 100 5; Allradantrieb;
235/55R18 100 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80 MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R18 85 "Roadster Coupe";
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89 12O Mazda CX-3; Kombi;
215/50R18 92 12R Allradantrieb;
225/45R18 91 12O Frontantrieb;
§ 22 51202
225/50R18 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 191 215/45R18 89 Mazda 3 MPS;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/45R18 90 12N ab Mj.2013; ab
215/45R18 12T; 51G e11*2001/116*0262*10;
225/45R18 91 11A; 12A; 26P (Typ BM); Limousine;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 51G ab Mj.2013; (Typ BM);
Limousine; Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0297-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51202
ANLAGE: 16 Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.11.2016
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 51J bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76T
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 122 215/45R18 51G Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D
GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 215/45R18 51G Nur Mazda MPS;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
§ 22 51202
74D
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 141 225/55R18 98 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/60R18 100 5; Allradantrieb;
235/55R18 100 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 76O
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 5FM; 51J bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 83 - 136 215/45R18 93 51J Frontantrieb; nur
225/45R18 91 Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0297-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51202
ANLAGE: 16 Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.11.2016
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 215/45R18 93 51J e13*2007/46*1075*02;
225/45R18 91W ab
e1*2001/116*0448*06;
bis Mj.2012;
Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb; nur
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76T
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/45R18 91 ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/50R18 95 Mj.2015; Kombi;
235/50R18 97 Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb; nur
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
§ 22 51202
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 5FM; 51J nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 225/45R18 91 e13*2007/46*1075*01;
88 - 136 215/45R18 93 51J nur bis
225/45R18 91W e1*2001/116*0448*05;
Schrägheck;
Frontantrieb; nur
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76T
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/45R18 91 Kombi; Stufenheck;
225/50R18 95 Frontantrieb;
235/50R18 97 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0297-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 51202
ANLAGE: 16 Radtyp: RC27-708
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.11.2016
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
§ 22 51202
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 51202
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0297-16-WIRD
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Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.11.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51202
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.