Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51562 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056017 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 5

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            RC27
               Typ                               RC27-709
               Radgröße                          7,0Jx19H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               PV            RC27-709 PV / ohne Ring              5/108/65,1          38          750    2300


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        51562
§22 51562*05




               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC27-709 (s.o.)
               Radgröße                          7,0Jx19H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                   28
                         Brock Typ: ZS5C ww
                         Brock Typ: ZS5 DIV-003



               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Citroen
                                                 DS
                                                 Opel
                                                 Peugeot

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51562 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056017 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen C5 Aircross           96-133       205/55R19      A90                                  A21 A58 A99
               A                             96-133       235/50R19      A01 A12 K1a K2b                      NoP S01
               e2*2007/46*0642*..
               Citroen C5 Aircross Hybrid    133          205/55R19      A90                                  A21 A58 A99
               A                                                                                              S01
               e2*2007/46*0642*..
               - Plug-in-Hybrid
               DS 7 Crossback                96-165       205/55R19      A90                                  A21 A58 A99
               J                             96-165       235/50R19      A12                                  NoE NoP S01
               e2*2007/46*0601*..
               DS 7 Crossback e-tense        133, 147     205/55R19      A90                                  A21 A57 A99
               J                             133, 147     235/50R19      A12                                  S01
               e2*2007/46*0601*..
               - Plug-in Hybrid
               Opel Grandland X              75-133       205/55R19      A90                                  A21 A58 A99
               Z                             75-133       235/50R19      A12                                  NoP R93 S01
               e2*2007/46*0597*..
               Opel Grandland, -/X           75-133       205/55R19      A90                                  A21 A58 A99
§22 51562*05




               Z                             75-133       235/50R19      A01 A12 K1a K2b                      NoP S01
               e2*2007/46*0597*..
               - incl. Facelift 2021
               Opel Grandland, -/X -Hybrid   133,147      205/55R19      A90                                  A21 A57 A99
               Z                             133,147      235/50R19      A01 A12 K1a K2b                      S01
               e2*2007/46*0597*..
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008                  73-133       205/55R19      A90                                  A21 A58 A99
               M                             73-133       235/50R19      A01 A12 K1a K2b                      NoP S01
               e2*2007/46*0534*..
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008                  73-133       205/55R19      A90                                  A21 A58 A99
               M                             73-133       235/50R19      A12                                  NoP R93 S01
               e2*2007/46*0534*..
               Peugeot 3008 Hybrid           133, 147     205/55R19      A90                                  A21 A57 A99
               M                             133, 147     235/50R19      A01 A12 K1a K2b                      S01
               e2*2007/46*0534*..
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 5008                  73-133       205/55R19      A90                                  A21 A58 A99
               M                             73-133       235/50R19      A12                                  NoP S01
               e2*2007/46*0534*..
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 5008                  73-133       205/55R19      A90                                  A21 A58 A99
               M                             73-133       235/50R19      A12                                  NoP R93 S01
               e2*2007/46*0534*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51562 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056017 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 51562*05




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51562 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056017 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
§22 51562*05




               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
               fung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51562 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55056017 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Dezember 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 51562*05




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. Dezember 2021




               Bohlander                                                                    00381798.DOC
               RN/Boh




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim