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							              GUTACHTEN zur ECE R124 001280

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55060117 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
              Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 2



              Prüfgegenstand                     Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

              Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
              PV           RC27-709 PV / ohne Ring               5/108/65,1          38          750    2300




              Befestigungsmittel

              Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
              S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                   28
                        Brock Typ ZS5, SW17




              Verwendungsbereich
R124 001280




              Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              Peugeot 3008              73-121         205/55R19     ECE                                  A12 A21 A58
              M                                                                                           A99 S01
              e2*2007/46*0534*..




              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
              Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
              entsprechend ersetzt werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
              Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
              Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
              vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001280

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55060117 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 2


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

              A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
              einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
              6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
              Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
              TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
              Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
              geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
              dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

              A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

              A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
              angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
              von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
R124 001280




              serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
              Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
              Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
              durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
              die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


              Lambsheim, 20. Oktober 2017
                                                                                                     00281728.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim