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							              GUTACHTEN zur ECE R124 001280

              Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55060117 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
              Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 2


              Prüfgegenstand                  Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

              Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
              N7        RC27-709 N7 / ohne Ring               5/114,3/66,1        40          750    2300


              Befestigungsmittel

              Nr. Art der Befestigungsmittel      Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
              S02 Serien-Schraube M12x1,5         Kegel 60°      115                   22,5
              S03 Serien-Mutter M12x1,25          Kegel 60°      110                   25,5
                  Nissan T-Nr. 40424 V5510
              S04 Serien-Schraube M12x1,5         Kegel 60°      110                   23,5


              Verwendungsbereich

              Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
R124 001280




              ABE/EWG-Nr.
              Nissan Qashqai         81-120         225/45R19     A13 ECE                              A21 A57 A99
              J11                                                                                      S02
              e11*2007/46*0963*..
              Nissan X-Trail         96-130         225/55R19     A13 ECE                              A21 A57 A99
              T32                                                                                      S03
              e13*2007/46*1456*..
              Renault Kadjar 2WD     81-120         225/45R19     A13 ECE                              A21 A57 A99
              RFE                                                                                      S04
              e2*2007/46*0475*..
              Renault Kadjar 4WD     96             225/45R19     A13 ECE                              A21 A56 A99
              RFE                                                                                      F24 S04
              e2*2007/46*0475*..


              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
              trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
              werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
              fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
              lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
              bene Reifenfülldruck zu beachten ist.



              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001280

              Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55060117 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 2


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
              schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

              A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
              det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
              Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
              bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
              symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
              müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
              müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
              genrand hinausragen.

              A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
              4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

              A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
              bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
R124 001280




              A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
              angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
              von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
              ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
              wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
              Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
              (Einzelradaufhängung).

              S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
              Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
              ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
              teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

              S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
              einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
              Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

              S04      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
              Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
              ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
              teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


              Lambsheim, 26. September 2017
                                                                                                     00279585.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim