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							              GUTACHTEN zur ECE R124 001280

              Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060117 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
              Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 2



              Prüfgegenstand                   Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

              Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
              M5        RC27-709 M5 / ohne Ring               5/114,3/67,1        45          750    2300




              Befestigungsmittel

              Nr. Art der Befestigungsmittel      Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
              S02 Serien-Mutter M12x1,5           Kegel 60°      140                   25
                  Mazda T.-Nr.B002-37-160B




              Verwendungsbereich
R124 001280




              Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              Mazda CX-5             110-143        225/55R19     A11 ECE                              A21 A57 A99
              KF                                                                                       S02
              e13*2007/46*1803*..




              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
              trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
              werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
              fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
              lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
              bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001280

              Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060117 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx19H2 Typ RC27-709
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 2


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
              ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

              A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
              det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
              Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
              bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
              symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
              müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
              müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
              genrand hinausragen.

              A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
              bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

              A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
              angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
              von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
R124 001280




              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
              ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
              wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
              Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
              einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
              Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


              Lambsheim, 26. September 2017
                                                                                                    00279583.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim