Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 24                                                           Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 08.11.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 5

                Fahrzeughersteller                          : BMW AG
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 27
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung        Kennzeichnung                      (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                  Zentrierring                                                (kg)      (mm)     datum
                112527667/BM1 RC27-757/BM1 LK5/112 ohne                                    66,7                    800     2150    09/17
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe I3 OE; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
§ 22 50749*06




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 225/55R17     51G                                  Kombilimousine;
                                                           225/55R17 M+S 51G; 52J                             Allradantrieb;
                                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 76S
                G5K            e1*2007/46*1750*..        120 - 265 225/55R17 97Y    12T                       Kombilimousine;
                                                                   235/50R17        11A; 12A; 26P             Allradantrieb;
                                                                   100W
                                                                   235/55R17 99W 11A; 12A; 26P                Heckantrieb;
                                                                   245/50R17 99W 11A; 12A; 245; 248;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26P                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                   255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 248;          725; 73C; 74D; 76S
                                                                                 26B; 26N; 27H
                G5L            e1*2007/46*1688*..        120 - 265 225/55R17     51G                          Allradantrieb;
                                                                   225/55R17 M+S 51G; 52J                     Heckantrieb;
                                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 76S
                G5L            e1*2007/46*1688*..        120 - 265 225/55R17 97Y    12T                       Limousine;
                                                                   235/50R17        11A; 12A; 26P             Allradantrieb;
                                                                   100W
                                                                   235/55R17 99W 11A; 12A; 26P                Heckantrieb;
                                                                   245/50R17 99W 11A; 12A; 245; 248;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26P                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                   255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 248;          725; 73C; 74D; 76S
                                                                                 26B; 26N; 27H




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 24                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 08.11.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 5
                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§ 22 50749*06




                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 24                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 08.11.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 5
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 50749*06




                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 24                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 08.11.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 5


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    G5L
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                       Handelsbez.:    5er Reihe

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             27B                      x = 230             y = 300                    HA
                             27I                      x = 180             y = 250                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50749*06




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                    x230         y = 300             30                HA
                             27H                   x = 230       y = 300              8                HA
                             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 24                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 08.11.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 5

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    G5K
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                       Handelsbez.:    5er Reihe

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 230             y = 300                    HA
                             27I                      x = 180             y = 250                    HA
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                    x230         y = 300             30                HA
§ 22 50749*06




                             27H                   x = 230       y = 300              8                HA
                             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.