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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50749 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            RC27
               Typ                               RC27-757
               Radgröße                          7,5Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               D7            RC27-757 D7 / ohne Ring             5/112/66,6          29          800    2300



               Kennzeichnungen
§22 50749*12




               KBA-Nummer                        50749
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC27-757 (s.o.)
               Radgröße                          7,5Jx17H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube              Kugel          120                  27,5
                         M14x1,5                      D = 25,6 mm



               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Audi


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50749 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A4                   90-150        205/55R17     A90 R37                            A07 A14 A18
               B8, B81                   90-150        215/50R17     A12 R37                            A57 Car Lim
               e1*2001/116*0430*35-..;   90-210        225/50R17     A01 A12 K2h K4i K9v                V00 V17 S01
               e13*2007/46*1084*19-..    90-210        225/50R17     A01 A12 K2b K4i
               (FIN: WAUZZZF4...)        90-210        235/45R17     A12
               - incl. Facelift 2019     90-210        245/45R17     A01 A12 K1a K2b K4i K8b
               Audi A4 Allroad           100-180       225/55R17     A13 M+S                            A07 A14 A18
               B8, B81                   100-180       235/50R17     A13 M+S                            Car KMV X80
               e1*2001/116*0430*10-41;   100-180       245/50R17     A12 M+S                            S01
               13*2007/46*1084*..
               (FIN: WAUZZZ8K...)
               Audi A4 Allroad           100-210       225/55R17     A91                                A07 A14 A18
               B8, B81                   100-210       235/50R17     A12                                A56 Car KMV
               e1*2001/116*0430*40-..    100-210       245/50R17     A01 A12 K1a K2b                    S01
               e13*2007/46*1084*25-..
               (FIN: WAUZZZF4...)
               Audi A5                   100-195       225/50R17     A13                                A07 A14 A18
               B8, B81                   100-195       235/45R17     A13                                A57 B03 Cbo
§22 50749*12




               e1*2001/116*0430*00-49;   100-195       235/50R17     A12                                Cpe Flh V17
               e13*2007/46*1084*00-31    100-195       245/45R17     A12                                S01
               - Coupé, Cabrio
               - Sportback
               (FIN: WAUZZZ8T...,
               WAUZZZ8F...,)
               Audi A5                   100-210       225/50R17     A11                                A07 A14 A18
               B8, B81                   100-210       235/45R17     A11                                A57 Cbo Cpe
               e1*2001/116*0430*43-..,   100-210       235/50R17     A12                                Flh V00 V17
               e13*2007/46*1084*27-..    100-210       245/45R17     A11                                S01
               - Coupé, Cabrio
               - Sportback
               (FIN: WAUZZZF5...)
               - incl. Facelift 2019
               Audi A6 / A6 Avant        100-185       225/55R17                                        A07 A12 A14
               4G, 4G1                   100-185       235/55R17     A01 K1a K2b                        A18 A57 Car
               e1*2007/46*0436*..;       100-185       245/50R17     A01 K1a K1b K2b K8b                Lim NA1 S01
               e13*2007/46*1147*..       100-185       255/50R17     A01 K1c K2c K3a K5d K8n
               - incl. Facelift 2014     100-245       225/55R17     M+S
                                         100-245       235/55R17     A01 K1a K2b M+S
               Audi A6 / A6 Avant        120-210       205/65R17     A91                                A07 A14 A18
               F2                        120-210       215/60R17     A91                                A57 Car KOV
               e1*2007/46*1801*..;       120-210       215/65R17     A12                                L06 Lim MHy
                                         120-210       225/60R17     A91                                Z17 S01
                                         120-210       235/55R17     A01 A12 K1a K2b
                                         120-210       235/60R17     A01 A12 K1a K2b
                                         120-210       245/55R17     A01 A12 K1a K2b K5c
               Audi A7 Sportback         140-245       235/55R17     A13 M+S                            A07 A14 A18
               4G, 4G1                   140-245       245/50R17     A13 M+S                            A57 S01
               e1*2007/46*0436*..;       140-245       255/50R17     A12 M+S
               e13*2007/46*1147*..
               - incl. Facelift 2014


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50749 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A8                    150-273       235/60R17     A13 M+S                               A07 A14 A18
               4H                         150-273       245/55R17     A33 M+S                               A57 B03 NBF
               e1*2007/46*0284*..         150-273       255/55R17     A12 M+S                               P38 S01
               e1*2007/46*0398*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
§22 50749*12




               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
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               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
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               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
               satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

               K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
               gen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.


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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
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               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
               235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
               an Achse 1.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
               ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17     215/35R17
               Nr. 2    195/45R17     215/40R17
               Nr. 3    205/40R17     225/35R17
               Nr. 4    205/45R17     235/40R17
               Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17     225/50R17
               Nr. 7    215/40R17     245/35R17
               Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17     235/50R17
               Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17     255/45R17
               Nr. 16   235/55R17     255/50R17
               Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§22 50749*12




               Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17     285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X80      Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
               oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
               leitung).

               Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. November 2020 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. November 2020




               Bohlander                                                                   00354782.DOC
               RN/Boh
§22 50749*12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim