Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL /
VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
110531651/O2 RC27-757/O2 LK5/110 ohne 65,1 760 2300 11//15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU
135 Nm für Typ : KL
Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE
§ 22 50749*03
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17 99 11A; 245 Sport, Longitude,
225/65R17 102 11A; 245; 54A Limited; Modell "4x4";
235/55R17 99 11A; 241 Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 241 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
KL e4*2007/46*0783*.. 200 245/65R17 51G Trailhawk;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BU e3*2007/46*0300*.. 77 - 103 215/65R17 99 11A; 248 Allradantrieb;
225/60R17 99 11A; 245; 248; 27I Frontantrieb;
77 - 125 215/60R17 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
225/65R17 102 11A; 245; 248; 27I; 54A 721; 725; 73C; 74D;
76S
125 215/65R17 99 11A; 248; 54A
225/60R17 99 11A; 245; 248; 27I; 54A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: ZS2C
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
952 e3*2007/46*0382*.. 110 - 132 205/50R17 93 12O Limousine;
225/50R17 11A; 12A; 26P; 51G Heckantrieb;
235/45R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 334
Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 940
§ 22 50749*03
Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: ZS5C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 194
Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: ZS1C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 939
Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: ZS2C
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 11A; 248; 51J Schrägheck 4-türig;
215/45R17 91 11A; 248; 51J Frontantrieb;
77 - 177 225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22I; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 11A; 24J; 24M Alfa 159 Sportwagon
215/50R17 91 11A; 24J; 24M (Kombi);
225/45R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
215/55R17 94 11A; 22M; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91W 11A; 24M 74A; 74H; 76S
85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 24M
85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
235/45R17 94Y 11A; 24M
235/50R17 96 11A; 22I; 22L; 24C;
24D
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 11A; 24M; 51J Alfa Brera (Coupe);
215/55R17 94W 11A; 24M; 51J Alfa Spider (Cabrio);
225/45R17 94W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
235/45R17 94W 11A; 24M 71K; 721; 725; 73C;
120 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M 74A; 74H; 76S
235/45R17 94Y 11A; 24M
235/50R17 96 11A; 22I; 24D; 24J
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 11A; 24M Alfa 159 (Limousine);
§ 22 50749*03
215/50R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24M 71K; 721; 725; 73C;
215/55R17 94 11A; 24M 74A; 74H; 76S
225/45R17 91W 11A; 24M
85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 24M
85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
235/45R17 94Y 11A; 24M
235/50R17 96 11A; 22I; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 215/50R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90W 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 93 74H
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 235/45R17 94 11A; 245; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: ZS1C
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 50749*03
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 22I; 24M Cabrio; Coupe;
55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 205/50R17 11A; 22I; 24M; 51G; Nur Astra OPC; Coupe;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 11A; 22I; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/45R17 85 11A; 248; 26B; 26N; Corsa-E; ab
27H e1*2001/116*0379*32;
110 - 152 205/45R17 84 11A; 248; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A
26J; 27F
225/40R17 86 11A; 244; 245; 26B;
26J; 27F
152 215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Seite: 5 von 20
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 205/45R17 M+S 11A; 21P; 22H; 22M; nur Opel Corsa D OPC;
24J; 24M; 52J bis
215/45R17 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0379*29;
24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 24J 721; 725; 73C; 74A
S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 205/45R17 84 11A; 21P; 22H; 22M; Corsa D; bis
24M; 51J e1*2001/116*0379*29;
88 - 110 215/40R17 87 11A; 21P; 22H; 22L; 2-türig; 4-türig;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 205/40R17 80W 11A; 248; 26P; 27H; Adam-S;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 248; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27F 76S
215/45R17 87 11A; 248; 26B; 26N;
27F
225/35R17 82 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27F; 54A
§ 22 50749*03
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721;
BB
215/45R17 91 725; 73C; 74A
225/45R17 91
Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721;
B/ V 215/45R17 91 725; 73C; 74A
225/45R17 91
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 21T; 22L; 22Q; Nur Meriva OPC;
24D; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87W 11A; 22B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 24J 721; 725; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 225/35R17 86 11A; 22B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
51 - 92 205/45R17 11A; 21T; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A
24D; 24J; 51G
215/40R17 87 11A; 22B; 22L; 22Q;
24D; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-A E284 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
54 - 130 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71C; 71K;
80L 721; 725; 73C; 74A
225/45R17-90 11A; 22B
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A;
684; 80L
235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F;
68A; 80L
115 - 130 215/45R17 631
OMEGA-A E284/1 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
54 - 130 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71C; 71K;
80L 721; 725; 73C; 74A
225/45R17-90 11A; 22B
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 684;
80L
235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F;
68A; 80L
130 - 150 215/45R17 57E; 631; 684
150 215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F;
631; 80L
225/45R17 11A; 22B; 631
235/40R17 11A; 22B; 22F; 631;
§ 22 50749*03
684; 80L
235/45R17 11A; 22B; 22F; 54F;
631; 68A; 80L
OMEGA-A E284/2 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
54 - 130 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71C; 71K;
80L 721; 725; 73C; 74A
225/45R17-90 11A; 22B
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A;
684; 80L
235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F;
68A; 80L
110 - 150 215/45R17 57E; 631; 684
147 - 150 215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F;
631; 80L
225/45R17 11A; 22B; 631
235/40R17 11A; 22B; 22F; 631;
66A; 684; 80L
235/45R17 11A; 22B; 22F; 54F;
631; 68A; 80L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-A- E285 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71C; 71K;
80L 721; 725; 73C; 74A
225/45R17-90 11A; 22B
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A;
684; 80L
54 - 130 235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F;
68A; 80L
130 215/45R17 57E; 631; 684
215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F;
631; 80L
225/45R17 11A; 22B; 631
235/40R17 11A; 22B; 22F; 631;
66A; 684; 80L
OMEGA-A- E285/1 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71C; 71K;
80L 721; 725; 73C; 74A
225/45R17-90 11A; 22B
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A;
684; 80L
54 - 130 235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F;
80L
§ 22 50749*03
130 215/45R17 57E; 631; 684
215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F;
631; 80L
225/45R17 11A; 22B; 631
235/40R17 11A; 22B; 22F; 631;
66A; 684; 80L
OMEGA-A- E285/2 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71C; 71K;
80L 721; 725; 73C; 74A
225/45R17-90 11A; 22B
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A;
684; 80L
54 - 147 235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F;
631; 68A; 80L
110 - 147 215/45R17 57E; 631; 684
215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F;
631; 80L
225/45R17 11A; 22B; 631
235/40R17 11A; 22B; 22F; 631;
66A; 684; 80L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 66A e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 66E; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 71C; 71K;
74 - 125 225/45R17-90W 721; 725; 73C; 74A
235/40R17-90W 11A; 21B; 66A
74 - 155 225/45R17-90Y
235/40R17-90Y 11A; 21B; 66A
235/45R17-93 11A; 21B
245/40R17-91W 11A; 24M; 57F; 66E;
687
OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 bis 1200kg 721; 725; 73C; 74A
zul.Achslast; 11A; 21B;
24M; 66A
235/45R17-93 11A; 21B; 24M
245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 66E;
687
125 - 155 225/45R17-90 57E; 687
235/45R17 11A; 21B; 24M; 631
§ 22 50749*03
245/40R17 11A; 24M; 57F; 631;
66E; 687
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 11A; 21B ab e1*98/14*0077*05;
74 - 160 225/45R17 91W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 100 235/45R17 93 11A; 21B; 24M nur bis
e1*98/14*0078*.. 74 - 106 245/40R17 91 11A; 24M; 5GG; 57F; e1*98/14*0078*04;
66E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 155 225/45R17 91 57E; 68E; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 11A; 21B; 24M; 5GI; 721; 725; 73C; 74A
631
235/45R17-94 11A; 21B; 24M
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 235/45R17 94 11A; 21B ab e1*98/14*0078*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: SENATOR-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SENATOR- E478, E478/1 66 - 74 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
B 66 - 130 215/50R17-90 11A; 22B; 54F; 80L 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A
235/40R17-90 11A; 22B; 66A; 684;
80L
235/45R17-93 11A; 22B; 54F; 68A;
80L
103 - 150 215/45R17 57E; 631; 684
145 - 150 215/50R17 11A; 22B; 54F; 631;
80L
225/45R17 11A; 22B; 631
235/40R17 11A; 22B; 631; 66A;
684; 80L
235/45R17 11A; 22B; 54F; 631;
68A; 80L
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
225/45R17 91W 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
§ 22 50749*03
74A
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
169 - 184 225/45R17 11A; 24M; 51G 74A
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
Z18XE e11*2001/116*0235*.. 24M 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91W 11A; 22L 74A
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 729; 73C;
74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 74A
225/45R17 91W 11A; 22L
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 184 215/50R17 11A; 21B; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71C;
51G 71K; 721; 725; 729;
235/45R17 93W 11A; 21B; 24J; 24M 73C; 74A; 76S
74 - 206 225/45R17 51G
235/45R17 93Y 11A; 21B; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A
225/45R17 91 QF1; 5FI
225/45R17 94 QF1
A- e1*2001/116*0325*.., 177 205/50R17 51G Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab- 225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
§ 22 50749*03
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A
225/45R17 91 QF1; 5FI
225/45R17 94 QF1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: ZS1C
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17 11A; 22L; 51G Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17 11A; 22L; 51G Frontantrieb;
225/45R17 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
88 - 206 205/50R17 11A; 22L; 51G; 52J 721; 725; 73C; 74A
215/50R17 11A; 22L; 51G; 52J
235/45R17 11A; 22L; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W 11A; 22L Saab 9-3; Saab 9-3
110 - 184 205/50R17 11A; 22L; 51G Aero;
225/45R17 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
§ 22 50749*03
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
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Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 50749*03
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§ 22 50749*03
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
§ 22 50749*03
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1240kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
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66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
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Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 50749*03
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination herzustellen.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: ALFA ROMEO
Fahrzeugtyp: 952
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0382*..
Handelsbez.: Giulia
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 220 VA
26P x = 160 y = 170 VA
27P x = 170 y = 160 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 50749*03
27F x = 220 y = 210 24 HA
26N x = 210 y = 220 8 VA
26J x = 210 y = 220 20 VA
27H x = 220 y = 210 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: CHRYSLER
Fahrzeugtyp: BU
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0300*..
Handelsbez.: JEEP RENEGADE
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 170 y = 200 HA
27I x = 125 y = 170 HA
§ 22 50749*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): Adam, Adam-S
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 400 25 VA
26N x = 280 y = 400 8 VA
27F x = 240 y = 240 25 HA
§ 22 50749*03
27H x = 240 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
ANLAGE: 4 Radtyp: RC27-757
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 26.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
§ 22 50749*03
27F x = 300 y = 300 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.