Seite 1
Seite 2
							                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0406-15-WIRD/N8
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001077
                            ANLAGE: 9.27                                                         Radtyp: RC27-757
                            Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 20.11.2019
                            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller                          : AUDI



                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 36
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                            112536666/D7        RC27-757/D7 LK5/112        ohne                        66,6                    760     2300    08/18
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
R124 E1*124R00/01*1077*08




                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                            Zubehör                                    : Nabenkappe: N23, Serienbefestigungsmittel
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                            F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 210 205/65R17      12K; 51G                A6;
                                                            100 - 250 225/60R17      12K; 51G                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                                             74D; 76V; BEN

                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                 Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0406-15-WIRD/N8
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001077
                            ANLAGE: 9.27                                                      Radtyp: RC27-757
                            Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 20.11.2019
                            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 2
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
R124 E1*124R00/01*1077*08




                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                            BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                                 (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.