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							                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 13

                Fahrzeughersteller                         : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 37
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                108537651/PV        RC27-757/PV LK5/108        ohne                        65,1                    760     2300     11//15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung ZS5C
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
§ 22 50749*04




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/50R17 93               11A; 241; 246; 248;       kurzer Radstand;
                                                                                    26B; 26N; 27I             langer Radstand;
                                                                   205/55R17 91     11A; 241; 246; 248;       Frontantrieb;
                                                                                    26B; 26N; 27I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   215/50R17 91     11A; 241; 244; 246;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    247; 26B; 26N; 27H;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    27I
                                                                   215/55R17 94     11A; 241; 244; 246;       76S
                                                                                    247; 26B; 26N; 27H;
                                                                                    27I
                                                                   225/50R17 94     11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27H
                                                                   235/45R17 94     11A; 241; 244; 246;
                                                                                    247; 26B; 26N; 27H;
                                                                                    27I
                                                                   235/50R17 96     11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27F

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung ZS5C




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 18.02.2016
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                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 6*4HP*; 6*3FZ*; 6*6FY*; 6*3FY*; 6*9HZ*; 6*****; 6*RFN*;
                                                             6*XFV*; 6*4HT*; 8; 6*RFJ*; 6*6FZ*; 6*9HY*; 6*RHR*; 6*UHZ*; 6*RHL*
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung ZS5C
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
                                                             6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
                                                             6*9HZ*
                                                             130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
                                                             135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120        215/50R17 91       11A; 22P; 24J            Kombi; Limousine;
                6*RFJ*       e2*2001/116*0331*.. 80 - 155        215/55R17 94       11A; 22P; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                6*RFN*       e2*2001/116*0293*..                 225/50R17 94       11A; 22P; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                6*RHL*       e2*2001/116*0312*..                 235/45R17 93       11A; 22P; 24J            721; 725; 73C; 74A;
                6*RHR*       e2*2001/116*0297*..                 245/45R17 95       11A; 22P; 24J; 24M       76S
                6*UHZ*       e2*2001/116*0328*..
                6*XFV*       e2*2001/116*0295*..
                6*3FY*       e2*2001/116*0332*..
                6*3FZ*       e2*2001/116*0294*..
                6*4HP*       e2*2001/116*0352*..
                6*4HT*       e2*2001/116*0346*..
                6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
§ 22 50749*04




                6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
                6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
                6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..
                6*****       e2*2001/116*0369*.. 100 - 120       215/55R17 94                                Coupe;
                6*3FY*       e2*2001/116*0332*..                 225/50R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 235/50R17 96       11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76S

                Verkaufsbezeichnung:     308
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                L            e2*2007/46*0405*..        68 - 115 205/45R17 88                                 erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                205/50R17 89        11A; 245; 26P; 27I       135 Nm; Peugeot 308
                                                                215/45R17 91        11A; 26P; 27I            SW; Kombi;
                                                       68 - 151 225/45R17 91        11A; 245; 26P; 27I       Frontantrieb;
                                                                235/45R17 94        11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26N; 27B; 27H            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             740; 76S
                L              e2*2007/46*0405*..      60 - 96   215/45R17 87       11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                       60 - 115 205/45R17 88                                 135 Nm; Schrägheck;
                                                                205/50R17 89   11A; 245; 26P; 27I            Frontantrieb;
                                                       60 - 151 225/45R17 91   11A; 245; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/45R17 94   11A; 245; 248; 26B;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               26N; 27B; 27H                 721; 725; 73C; 74A;
                                                       110       215/45R17 87W 11A; 26P                      740; 76S
                                                       115       215/45R17 87  11A; 26P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 13
                Verkaufsbezeichnung:     508
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8            e2*2007/46*0080*..        120       225/50R17 94       11A; 248; 26P; 27I       erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 225/55R17 97  11A; 248; 26P; 27I            130 Nm; Nur 508 RXH
                                                                 235/50R17 96  11A; 248; 26P; 27I            (Allroad);
                                                                 235/55R17 99  11A; 248; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 245/45R17 95  11A; 248; 26P; 27I            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 245/50R17 99  11A; 245; 248; 26B;           71K; 721; 725; 729;
                                                                               27B                           73C; 74A; 740; 76S
                                                                 255/50R17 101 11A; 24J; 244; 26B;
                                                                               27B

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 9
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 50749*04




                                                             für Typ : LW; LS; N; L
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : KV; J; T; S; K; JV; R; H
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 9
                                                             110 Nm für Typ : L; LS; LW; N
                                                             140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                                             170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                                             Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     S90 / V90, 940
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                9            e4*95/54*0006*..    125 - 150 205/50R17                11A; 21B; 22B; 51G       nur für S90, V90
                                                           215/45R17 87             Limousine; 11A; 21B;     (Serie ET43); nicht
                                                                                    22B; 24J; 24M; 5EK       langer Radstand;
                                                                 225/45R17-90       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    24M; 367                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO C70
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                N            e4*2001/116*0015*.., 120 - 180 225/45R17               11A; 21B; 22B; 24M;      Cabrio; Coupe;
                               e4*96/27*0015*..,                                    51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                               e4*98/14*0015*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 13
                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO C70
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                N            e4*2001/116*0015*.., 120 - 142 225/45R17            11A; 21B; 22B; 24M;      Cabrio; Coupe;
                               e4*96/27*0015*..,                                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                               e4*98/14*0015*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          VEH

                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y 11A; 24J; 24M                     erhöhtes
                                                                                                           Anzugsmoment
                               e9*98/14*0044*..               225/45R17 90       11A; 22B; 24J; 24M        170 Nm; Allradantrieb;
                R              e9*2001/116*0036*..,           235/40R17 90       11A; 22B; 24J; 24M;       Frontantrieb;
                               e9*98/14*0036*..                                  66A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R17 93       11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 573; 71C;
                                                              245/40R17 91       nicht Allradantrieb; 11A; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 22B; 24D; 57F; 66B;       74D; 740
                                                                                 687

                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S70 / V70
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                L            e9*93/81P0002*.., 93 - 142 215/45R17 87             11A; 21B; 22B; 24C;      nicht für gepanzerte
                               e9*93/81*0002*..                                  24M; 5ET; 53V            Fz; ab
§ 22 50749*04




                                                      93 - 184 205/45R17         11A; 21B; 22B; 24J;      e9*93/81*0002*05;
                                                                                 51G                      Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17             11A; 21B; 22B; 24C;      nicht gepanzerte Fz;
                               e9*98/14*0043*..                                  24M; 51G                 Allradantrieb;
                KV             e1*KS*0007*..                  235/45R17-93       11A; 22B; 24C; 24M       Frontantrieb;
                T              e9*2001/116P0028*..,           245/45R17-95       11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                               e9*2001/116*0028*..,                              24D                      12A; 51A; 573; 71C;
                               e9*96/79*0028*..,                                                          71K; 721; 725; 73C;
                               e9*98/14P0028*..,                                                          74D
                               e9*98/14*0028*..

                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 154 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24J;              nicht Cross Country;
                             e4*98/14*0061*..                            24M; 66A                         Allradantrieb;
                JV           e1*KS*0006*..        85 - 191 205/50R17 93  11A; 21B; 22B; 24J;              Frontantrieb;
                S            e4*2001/116*0040*..,                        24M                              10B; 11B; 11G; 11H;
                             e4*98/14*0040*..              225/45R17     11A; 21B; 22B; 24J;              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                         24M; 51G                         71K; 721; 725; 73C;
                                                           225/50R17     11A; 21B; 22B; 22F;              74D; 76S
                                                                         24J; 24M; 51G
                                                           235/40R17 90Y 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                         24M; 66A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 13
                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S            e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17            11A; 22G; 24J; 51G       Cross Country;
                             e4*98/14*0040*..               225/55R17 97         11A; 22G; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76S

                Verkaufsbezeichnung:    VOLVO 850
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                LS           F787             93 - 184 205/45R17                 10N; 11A; 22B; 51G       ab Nachtrag 3;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D
                LW             G306                 93 - 184 205/45R17           10N; 11A; 22B; 51G       Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
§ 22 50749*04




                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 13
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 50749*04




                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 13
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 50749*04




                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                          Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                    Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 8 von 13
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                53V) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig mit dem Geschwindigkeitssymbol "W".
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50749*04




                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                5EK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1050kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          225/45R17
                                     Hinterachse:                          245/40R17
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 9 von 13
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
§ 22 50749*04




                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                VEH) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
                     (Durchmesser 280 mm) an der Vorderachse zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 13


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     CITROEN
                       Fahrzeugtyp:    3
                       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0356*..
                       Handelsbez.:    C4 PICASSO

                       Variante(n):    Frontantrieb, kurzer Radstand

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 220             y = 300                    HA
                             26B                      x = 280             y = 400                    VA
                             26P                      x = 240             y = 400                    VA
                             27B                      x = 280             y = 350                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50749*04




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                   x = 280       y = 350             20                HA
                             26N                   x = 280       y = 400              8                VA
                             26J                   x = 280       y = 400             25                VA
                             27H                   x = 280       y = 350              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 13

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     PEUGEOT
                       Fahrzeugtyp:    L
                       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
                       Handelsbez.:    308

                       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 240             y = 230                    HA
                             26B                      x = 320             y = 260                    VA
                             26P                      x = 270             y = 210                    VA
                             27B                      x = 290             y = 280                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27H                   x = 290       y = 280              8                HA
§ 22 50749*04




                             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
                             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
                             27F                   x = 290       y = 280             24                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 13

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     PEUGEOT
                       Fahrzeugtyp:    8
                       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0080*..
                       Handelsbez.:    508

                       Variante(n):    Nur 508 RXH (Allroad)

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 260             y = 370                    HA
                             26B                      x = 360             y = 410                    VA
                             26P                      x = 310             y = 360                    VA
                             27B                      y = 310             y = 420                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 360       y = 410             11                VA
§ 22 50749*04




                             26N                   x = 360       y = 410              8                VA
                             27H                   x = 310       y = 420              7                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 13 von 13

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     PEUGEOT
                       Fahrzeugtyp:    L
                       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
                       Handelsbez.:    308

                       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 240             y = 230                    HA
                             26B                      x = 320             y = 260                    VA
                             26P                      x = 270             y = 210                    VA
                             27B                      x = 290             y = 280                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27H                   x = 290       y = 280              8                HA
§ 22 50749*04




                             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
                             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
                             27F                   x = 290       y = 280             21                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.