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							                             Gutachten 366-0372-15-WIRD/N11
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                             ANLAGE: 17                                                            Radtyp: RC27-757
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                       Stand: 30.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                         Seite: 1 von 7


                                             Fahrzeughersteller                          : AUDI



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             112538112/D7        RC27-757/D7 LK5/112        ohne                        66,6                     800     2300    11//15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50749, Erweiterung 11




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                             Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: N23; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                         AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                       245/45R17 95                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                            74D; 76S; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                235/45R17 94                                Limousine;
                                                                                245/45R17 95                                Allradantrieb;
                                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                            73C; 74D; 76S; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 195 225/50R17 94                                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                               235/45R17 94                                 Limousine;
                                                                               245/45R17 95                                 Frontantrieb;
                                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                            74D; 76S; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0372-15-WIRD/N11
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: RC27-757
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 30.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81          e13*2007/46*1084*..           235/45R17 94                                   Nicht A4 Allroad
                                                                        245/45R17 95                                   Quattro; Kombi;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                                                       855
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 210 225/50R17 95       124                      Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..            235/45R17 97       12A                      Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                           235/50R17 96       11A; 12A; 26P; 27I       ab MJ2016; Kombi;
                                                                           245/45R17 95       12A                      Limousine;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                       77E
§ 22 50749, Erweiterung 11




                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 225/50R17 94          5HI; 52J                 A6; nicht A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98          52J                      quattro; Kombi;
                                                                        225/55R17 97          52J                      Stufenheck;
                                                                        235/50R17 96          52J                      Allradantrieb;
                                                                        235/55R17 99          52J                      Frontantrieb;
                                                                        245/50R17 99          11A; 270; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 76S; 76Z

                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 210 205/65R17 96   12N; 5IE; 51J           A6; Kombilimousine;
                                                                       215/60R17 100 12N; 51J                 Limousine;
                                                                       215/60R17 100 12N; 51J                 Allradantrieb;
                                                                       215/65R17 99   12A; 51J                Frontantrieb;
                                                                       225/60R17 99   124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/55R17 99   12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                       235/60R17 102 12A                      725; 73C; 74D; 76S;
                                                                       245/55R17 102 12A                      77E; BEN
                                                                       255/50R17 101 11A; 12A; 248; 26P
                                                                       255/55R17 104 11A; 12A; 248; 26P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0372-15-WIRD/N11
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: RC27-757
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 30.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 7
                                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§ 22 50749, Erweiterung 11




                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0372-15-WIRD/N11
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: RC27-757
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 30.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
§ 22 50749, Erweiterung 11




                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0372-15-WIRD/N11
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: RC27-757
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 30.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                             855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50749, Erweiterung 11




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0372-15-WIRD/N11
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: RC27-757
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 30.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 7


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 350                    VA
                                          26P                      x = 200             y = 300                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50749, Erweiterung 11




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 350             30                VA
                                          27H                   x = 200       y = 350              8                HA
                                          27F                   x = 200       y = 350             30                HA
                                          26N                   x = 250       y = 350              8                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0372-15-WIRD/N11
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: RC27-757
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 30.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 7

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 250             y = 300                    HA
                                          27B                      x = 300             y = 350                    HA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50749, Erweiterung 11




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             25                VA
                                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                                          27F                   x = 300       y = 350             25                HA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.