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							                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 18                                                           Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                          : DAIMLER (D)
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                112540666/D12 RC27-757/D12 LK5/112             ohne                        66,6                    750     2195    05/16
                112540666/D12 RC27-757/D12 LK5/112             ohne                        66,6                    780     2100    05/16
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER (D)
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                              für Typ : 212; (Baureihe W213)
                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z08L; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
§ 22 50749*04




                                                              Typ : R1ES; (Kugelbund)
                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z08L; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 150 Nm für Typ : R1ES
                                                              150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98              12O                       Baureihe W213;
                                                          225/55R17 97              12O                       Heckantrieb;
                                                          235/50R17 100             11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/50R17 99              11A; 12A; 26N; 26P        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                              83C
                212            e1*2001/116*0501*..       110 - 190 225/50R17 98     12O                       Baureihe W213;
                                                                   225/55R17 97     12O                       Heckantrieb;
                                                                   235/50R17 100    11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   245/50R17 99     11A; 12A; 26N; 26P        51A; 71C; 71K; 721;
                                                         120 - 143 215/55R17 98     12O                       725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                              83C

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.03.2017
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                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
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                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.03.2017
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                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
                     nicht zulässig.
§ 22 50749*04




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.03.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    R1ES
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
                       Handelsbez.:    E-KLASSE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 350             y = 300                    VA
                             26P                      x = 300             y = 250                    VA
                             27P                      x = 280             y = 400                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
§ 22 50749*04




                             27F                   x = 280       y = 400             30                HA
                             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                             26J                   x = 350       y = 300             30                VA
                             27H                   x = 280       y = 400              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 5

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    212
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                       Handelsbez.:    E-KLASSE

                       Variante(n):    Baureihe W213

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 350             y = 300                    VA
                             26P                      x = 300             y = 250                    VA
                             27P                      x = 280             y = 400                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                   x = 280       y = 400             30                HA
                             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 50749*04




                             26J                   x = 350       y = 300             30                VA
                             27H                   x = 280       y = 400              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.