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							               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                           Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 11.08.2016
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               Fahrzeughersteller                         : BMW AG
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 43
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung       Kennzeichnung                 (mm)                     last      umf.      Fertig
                                   Rad                 Zentrierring                                           (kg)      (mm)      datum
               120543726/W5        RC27-757/W5 LK5/120 ohne                               72,6                    760     2300     11//15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: B67; Radbefestigung: Serie
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 187
               Zubehör                                    : Nabenkappe: B67; Radbefestigung: Serie
§22 50749*02




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: B67; Radbefestigung: Serie
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 346K; 346R; 346X; 346C; 187; 1C; 3/C; 346L; 3/CG; 560X;
                                                            3/B; 182; 3 B; 3 C; Z85
               Zubehör                                    : Nabenkappe: B67; Radbefestigung: Serie
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: B67; Radbefestigung: Serie
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C
               Zubehör                                    : Nabenkappe: B67; Radbefestigung: Serie
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                            110 Nm für Typ : 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                                            120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                                            120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                            140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C
                                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
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               Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
               3B           F920             75 - 110 235/40R17-90              11A; 22B; 57F; 66A;      Pkw geschlossen;
                                                                                684                      Cabrio;
                                                              245/40R17-91      11A; 22B; 57F; 66B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                681; 687                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   141        235/40R17         11A; 22B; 57F; 631;      721; 725; 73C; 74D
                                                                                66A; 684
                                                              245/40R17         11A; 22B; 57F; 631;
                                                                                66B; 681; 687
               3C             F547                 75         235/40R17-90      11A; 22B; 24M; 57F;      Schrägheck 2-türig;
                                                                                66A; 684                 Compact;
                                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24M; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                66B; 681; 687            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D
               3C             F547                 73 - 110 235/40R17-90        11A; 22B; 57F; 66A;      Stufenheck; 4-türig;
                                                                                684                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R17-91      11A; 22B; 57F; 66B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                681; 687                 721; 725; 73C; 74D
                                                   141        235/40R17         11A; 22B; 57F; 631;
                                                                                66A; 684
                                                              245/40R17         11A; 22B; 57F; 631;
                                                                                66B; 681; 687
               3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 235/40R17           10N; 11A; 22B; 51G;      Pkw geschlossen;
§22 50749*02




                                                                                57F; 66A; 684            Cabrio;
                                                              235/40R17 90      11A; 22B; 57F; 66A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                684                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              245/40R17 91      11A; 22B; 57F; 66B;      721; 725; 73C; 74D
                                                                                681; 687
               3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 142 235/40R17-90        11A; 22B; 57F; 66A;      Limousine; Stufenheck;
                                                                                684                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R17-91      11A; 22B; 57F; 66B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                681; 687                 721; 725; 73C; 74D
               3/CG           e1*93/81*0017*..,    66 - 125 235/40R17-90        11A; 22B; 24M; 57F;      Compact;
                              e1*98/14*0017*..                                  66A; 684                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24M; 57F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                66B; 681; 687            721; 725; 73C; 74D
               346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 110   235/40R17-90      11A; 22B; 24J; 24M;      Kompakt; Cabrio;
                              e1*98/14*0112*..                                  66A                      Coupe; Limousine;
               346K           e1*2001/116*0167*.., 77 - 170   205/50R17 93                               Stufenheck 4-türig;
                              e1*98/14*0167*..                225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
               346L           e1*97/27*0097*..,               245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F;           12A; 51A; 51J; 71C;
                              e1*98/14*0097*..                             66B; 687                      71K; 721; 725; 729;
               346R           e1*2001/116*0146*.., 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 22B; 24J; 24M;           73C; 74D; 744
                              e1*98/14*0146*..                             66A




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
               346L         e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90             11A; 21B; 22L; 5GA;      Touring;
                              e1*98/14*0097*..                                  66A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    85 - 170 205/50R17 93                                12A; 51A; 51J; 71C;
                                                             225/45R17 91                                71K; 721; 725; 729;
                                                             245/40R17 91  11A; 22B; 22L; 24M;           73C; 74D; 744
                                                                           57F; 66B; 687
                                                   120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 22L; 5GA;
                                                                           66A
                                                   141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 22L; 5GA;
                                                                           66A
               346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0144*..               215/45R17 91                                12A; 51A; 51J; 71C;
                                                             225/45R17 91                                71K; 721; 725; 729;
                                                                                                         73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
               560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17             51G                      nur Kombi
                                                          235/45R17 94                                   Allradantrieb;
                                                          245/45R17             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
§22 50749*02




                                                                                                         74D; 76S
               560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 225/50R17     51G                          nur Limousine
                                                              235/45R17 93Y                              Allradantrieb;
                                                              245/45R17     51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74D; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 205/55R17 91       11A; 24J; 248; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/50R17 91       11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             215/55R17 94       11A; 24J; 244; 270       721; 725; 73C; 74D;
                                                             225/45R17 91       11A; 24J; 248            76S
                                                             225/50R17 94       11A; 24C; 244; 271
                                                             235/45R17 94       11A; 24J; 244; 270
                                                             245/45R17 95       11A; 24C; 244; 270

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
               UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91           11A; 24J; 248; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17 91           11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         215/55R17 94           11A; 24J; 244; 270       721; 725; 73C; 74D;
                                                         225/45R17 91           11A; 24J; 248            76S
                                                         225/50R17 94           11A; 24C; 244; 271
                                                         235/45R17 94           11A; 24J; 244; 270
                                                         245/45R17 95           11A; 24C; 244; 270




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
               UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91           11A; 24J; 248; 270       ab
                                                                                                         e1*2007/46*0563*01;
                                                             215/50R17 91       11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/55R17 94       11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/45R17 91       11A; 24J; 248            721; 725; 73C; 74D;
                                                             225/50R17 94       11A; 24C; 244; 271       76S
                                                             235/45R17 94       11A; 24J; 244; 270
                                                             245/45R17 95       11A; 24C; 244; 270

               Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
               Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91                                   Cabrio;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76T
               Z85            e1*2001/116*0219*..   110 - 160 225/45R17         51G                      Cabrio;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12M; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76T
§22 50749*02




               Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
               1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 205/50R17 89Y           12T                      BMW 1er (F20 2011);
               1K4          e1*2007/46*0283*..          215/45R17 91            12Q; 51J                 BMW 1er (F21 2012);
                                                        225/45R17 91            12T                      Ab
                                                                                                         e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                         Ab
                                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 6AA; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S
               1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 125 215/45R17 87W     5ET                      1ER REIHE; bis
               182            e1*2001/116*0352*..   100 - 160 205/50R17         11A; 24J; 51G            e1*2007/46*0277*07;
                                                              215/45R17 91                               Cabrio; Coupe;
                                                    100 - 240 205/50R17 89      11A; 24J; 57E; 575       Heckantrieb;
                                                              205/50R17 89      11A; 24J; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              M+S
                                                              215/45R17 87      57E; 681; 684            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              215/45R17 91      52J                      721; 725; 729; 73C;
                                                              M+S
                                                              225/45R17         51G; 57F; 575            74D; 744; 76R; 76S




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 120     215/45R17 87       11A; 24J                 Nur bis
               1K4          e1*2007/46*0283*..  66 - 130     215/45R17 87W      11A; 24J                 e1*2007/46*0283*03;
               187          e1*2001/116*0287*.. 66 - 195     205/50R17          11A; 24J; 51G            Nur bis
                                                             215/45R17 91       11A; 24J                 e1*2007/46*0273*03;
                                                             225/45R17 90       11A; 24J                 Ab
                                                                                                         e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74D; 744; 76S
               187            e1*2001/116*0287*..   85 - 120 215/45R17 87                                Nur bis
                                                    85 - 130 215/45R17 87W                               e1*2001/116*0287*09;
                                                    85 - 195 205/50R17     51G                           4-türig;
                                                             215/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R17 90                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74D; 744; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
§22 50749*02




               1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y     12O                           2ER REIHE; ab
                                                         205/55R17 91W     11A; 12A; 26P; 54A            e1*2007/46*0277*08;
                                                         215/50R17 91W     11A; 12A; 245; 248;           Cabrio; Coupe;
                                                                           26P; 54A                      Allradantrieb;
                                                             225/45R17 91W GA1; 12O                      Heckantrieb;
                                                             235/45R17 94  11A; 12A; 245; 248;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           26P                           51A; 6AA; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S
               1C             e1*2007/46*0277*..    240      205/50R17 89       12O; 52J                 2ER REIHE; ab
                                                             205/55R17 91       11A; 12A; 26P; 52J       e1*2007/46*0277*08;
                                                             225/45R17 91       12O; 52J                 Cabrio; Coupe;
                                                             225/45R17 91       GA1; 12A; 57E            Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 6AA; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                    Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                    entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 11
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
§22 50749*02




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 11
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 50749*02




                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 8 von 11
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                    konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
               57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
§22 50749*02




                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/45R17
                                   Hinterachse:                          245/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        215/45R17
                                   Hinterachse:                        235/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 9 von 11
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R17
                                   Hinterachse:                          245/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 50749*02




               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                    unterschritten wird.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R17


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
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                     Hinterachse: 245/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 50749*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 16                                                        Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     1C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
                      Handelsbez.:     2ER REIHE

                      Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250             y = 250                    VA
                            26P                      x = 200             y = 200                    VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 250       y = 250             30                VA
§22 50749*02




                            26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                            27F                   x = 280       y = 370             30                HA
                            27H                   x = 280       y = 370              8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.