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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50749 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            RC27
               Typ                               RC27-757
               Radgröße                          7,5Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               O5            RC27-757 O5 / ohne Ring              5/105/56,6          44          760    2300


               Kennzeichnungen
§22 50749*12




               KBA-Nummer                        50749
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC27-757 (s.o.)
               Radgröße                          7,5Jx17H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S01       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -
                         offen ww Hutmutter
               S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
               S03       offene-Serien-Mutter         Kegel 60°      140                   -
                         M12x1,5


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                 Opel


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50749 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Chevrolet Cruze /-SW       80-104       205/50R17     T89 T93                               A07 A12 A14
               KL1J                       80-104       205/55R17                                           A18 A58 Car
               e4*2001/116*0140*..        80-104       215/50R17     T91                                   F16 Flh Lim
                                          80-104       215/55R17     A01 G75                               V17 S02
                                          80-104       215/55R17     R96
                                          80-104       225/45R17     T91
                                          80-104       225/50R17
                                          80-104       235/45R17
               Opel Astra-J               64-88,103    205/50R17     R37                                   A07 A12 A14
               P-J, -/V, /SW              64-88,103    205/55R17     R37                                   A18 A58 F16
               e1*2007/46*0141*..,        64-88,103    215/50R17                                           Flh Lim V17
               e4*2007/46*0309*..,        64-88,103    215/55R17     A01 G75                               S01
               e4*2007/46*0204*..         64-88,103    215/55R17
                                          64-88,103    225/45R17
                                          64-88,103    225/50R17
                                          64-88,103    235/45R17
               Opel Astra-J               70-88,103    205/50R17     R37                                   A07 A12 A14
               P-J/SW, -/V                70-88,103    205/55R17                                           A18 A58 Car
§22 50749*12




               e4*2007/46*0204*..;        70-88,103    215/50R17                                           F16 V17 S01
               e4*2007/46*0308*..         70-88,103    215/55R17     A01 G75
               - Sports Tourer            70-88,103    215/55R17
               - Station Wagon            70-88,103    225/45R17
                                          70-88,103    225/50R17
                                          70-88,103    235/45R17
               Opel Astra-K               66-147       205/50R17                                           A07 A12 A14
               B-K                        66-147       215/45R17                                           A18 A58 Flh
               e4*2007/46*0996*..         66-147       225/45R17                                           NoS V17 S03
               - incl. Facelift 2019
               Opel Astra-K Sports Tourer 66-147       205/50R17                                           A07 A12 A14
               B-K                        66-147       215/45R17                                           A18 A58 Car
               e4*2007/46*0996*02-..      66-147       225/45R17                                           NoS S03
               - incl. Facelift 2019



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 50749*12




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50749 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 6

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
               gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
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               zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
               zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
               (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R96     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/60R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50749 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17      215/35R17
               Nr. 2    195/45R17      215/40R17
               Nr. 3    205/40R17      225/35R17
               Nr. 4    205/45R17      235/40R17
               Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17      225/50R17
               Nr. 7    215/40R17      245/35R17
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               Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17      235/50R17
               Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17      255/45R17
               Nr. 16   235/55R17      255/50R17
               Nr. 17   235/60R17      255/55R17
               Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17      285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. November 2020 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50749 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55104415 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RC27-757
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. November 2020




               Bohlander                                                                   00354763.DOC
               RN/Boh
§22 50749*12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim