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							               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 11.08.2016
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               Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 44
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
               105544566/O5        RC27-757/O5 LK5/105        ohne                        56,6                    760     2300    11//15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/50R17 91              51J                       Kombi; Stufenheck;
§22 50749*02




               KL1J         e4*2001/116*0140*..          205/55R17 91              51J                       Schrägheck;
                                                         215/50R17 91              51J                       Frontantrieb;
                                                         235/45R17 94                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74D

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
               P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/50R17 89 51J                                     Nur ASTRA SPORTS
                                                        225/45R17 91                                         TOURER; Kombi;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74D; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
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               Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen   Auflagen
               B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 147 205/45R17 88                         Astra K;
                                                         225/45R17       51G                  Kombilimousine;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              76S

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                    Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                    entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 50749*02




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC27-757
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
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               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§22 50749*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.