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							                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 11.08.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                          : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 55
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                108555634/X4        RC27-757/X4 LK5/108        ohne                        63,4                    760     2300    11//15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD
                Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : BA7
                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
§ 22 50749*04




                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm für Typ : BA7
                                                              180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
                Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R17 91             51J                       bis
                                                  74 - 176 235/45R17                51G                       e13*2001/116*0249*25;
                                                                                                              Stufenheck;
                                                                                                              Schrägheck;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                              76S
                BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95           12I                       ab
                                                                   215/55R17 94     12I                       e13*2001/116*0249*26;
                                                                   235/50R17        12A; 51G                  Kombi; Stufenheck;
                                                                                                              Schrägheck; Ohne
                                                                                                              Radhausverbreiter.
                                                                                                              Serie;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 76S
                BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 92       215/45R17 91      51J                       bis
                                                         74 - 176 235/45R17         51G                       e13*2001/116*0249*25;
                                                                                                              Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                              76S



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 11.08.2016
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                Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95             12I                      ab
                                                           215/55R17 94             12I                      e13*2001/116*0249*26;
                                                           235/50R17                12A; 51G                 Kombi; Stufenheck;
                                                                                                             Schrägheck; Mit
                                                                                                             Radhausverbreiterung
                                                                                                             Serie;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 76S
                BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 235/45R17              51G                      bis
                                                                                                             e13*2001/116*0249*25;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/55R17                51G                      ab
                                                                                                             e13*2001/116*0185*24;
                                                                                                             Galaxy; S-MAX;
                                                                                                             Allradantrieb;
§ 22 50749*04




                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D
                WA6            e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/55R17              12T; 51G                 ab
                                                                                                             e13*2001/116*0185*24;
                                                                                                             Galaxy; S-MAX;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 76S

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: BIMECC D6
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 128 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/45R17 93                                        ab e11*98/14*0115*06;
                                               147 - 219 235/50R17                  11A; 21B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/45R17                  51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76S



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 11.08.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 3 von 6
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/60R17 102                                    erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 235/65R17          51G                      160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             740; 76S

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 50749*04




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
                F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 225 235/45R17     51G                   erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                                                             170 Nm; nicht S60
                                                                                             Cross Country; nicht
                                                                                             V60 Cross Country;
                                                                                             Kombi; Stufenheck;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74D; 740; 76S




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 6
                Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
                F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/60R17 96                       erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                          225/55R17 97                       170 Nm; S60 Cross
                                                          235/55R17    51G                   Country; V60 Cross
                                                                                             Country;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             740; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97          51J                      erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                B-2D           e1*2001/116*0505*..            235/55R17          51G                      170 Nm; VOLVO XC70;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 76S
§ 22 50749*04




                B              e9*2001/116*0065*..   80 - 224 225/50R17          51G                      erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                B-2D           e1*2001/116*0505*..            235/45R17 94                                170 Nm; VOLVO V70;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     XC60
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 235/60R17 102                              erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                D-N2D          e1*2007/46*0339*..             235/65R17          51G                      170 Nm; Allradantrieb;
                D-2D           e1*2001/116*0507*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 76S

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 6
                       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
§ 22 50749*04




                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 11.08.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 6
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
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                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.