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							                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                            Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 19.04.2017
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 26
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                112526666/D7        RC27-808/D7 LK5/112        ohne                        66,6                    900     2350     12/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                              für Typ : B81; B8; (Kugelbund)
                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                                              Typ : B8; 4G; 4H; 4G1; B81
§ 22 50802*04




                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                              145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94             51J                       Nur A4 Allroad
                B81          e13*2007/46*1084*..           245/45R18                51G                       Quattro bis MJ2015;
                                                           255/45R18 99                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                                              73C; 74D; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..       118 - 195 225/45R18        51G; 52J                  AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                   235/40R18 91     51J                       bis MJ2016;
                                                                   235/45R18 94     51J; 54F                  Frontantrieb;
                                                                   245/40R18 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74D; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..       105 - 195 225/45R18 95     51J; 52J                  AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                   235/40R18 95     51J                       bis MJ2016;
                                                                   235/45R18 94     51J; 54F                  Allradantrieb;
                                                         105 - 200 245/40R18 93                               Frontantrieb;
                                                         105 - 245 245/40R18        51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                                              73C; 74D; 76O; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91          51J; 52J                 AUDI A5 Sportback;
                B81          e13*2007/46*1084*..           235/40R18 91          51J                      bis
                                                           235/45R18 94          51J; 54F                 e1*2001/116*0430*44;
                                                 100 - 200 245/40R18             51G; 52J                 4-türig;
                                                           245/40R18 93                                   Allradantrieb;
                                                 245       245/40R18 97          51G; 52J                 Frontantrieb;
                                                           M+S
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                         73C; 74D; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91      51J                     AUDI S5 Coupé (8T)
                                                               235/45R18 94      51J; 54F                bis MJ2016; AUDI A5
                                                     125 - 200 245/40R18 93                              Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                     125 - 260 225/45R18         51G; 52J                Allradantrieb;
                                                               245/40R18         51G; 52J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                         73C; 74D; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y      11A; 248; 26P; 27I      Nicht A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y      11A; 248; 26P; 27I      Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                              235/45R18 94       11A; 245; 248; 26B;     ab MJ2016; AUDI S4
§ 22 50802*04




                                                                                 27B                     (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                     90 - 260 245/40R18 93Y      11A; 245; 248; 26B;     Limousine;
                                                                                 26N; 27B                Allradantrieb;
                                                     260      225/40R18 M+S      11A; 248; 26P; 27I; 52J Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R18 M+S      11A; 248; 26P; 27I; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                              235/45R18 M+S      11A; 245; 248; 26B;     76O; 77E
                                                                                 27B; 52J
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/50R18 95      11A; 26P; 27H           A4 Allroad Quattro ab
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 94                              MJ2016;
                                                               245/45R18 96      11A; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               255/45R18 99      11A; 245; 248; 26P;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 27H                     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   110 - 200 225/45R18 95      YBE; YBG; 12O           A5 Coupé (B9) ab
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 95      YBF; YBI; 12I           MJ2016; A5 Sportback
                                                               235/45R18 95      YAS; YBH; 12I           (B9) ab MJ2016; S5
                                                     110 - 260 245/40R18 93Y     YBF; YBG; 12A           Sportback (B9) ab
                                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                         77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 13
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/45R18 94      57E; 67G                     Nur A6; nicht A6
                4G1          e13*2007/46*1147*..           235/45R18 94      11A; 270; 5HI; 52J           allroad quattro;
                                                 100 - 245 225/50R18 95Y     11A; 245; 248; 26P;          Kombi; Stufenheck;
                                                                             270                          Allradantrieb;
                                                               235/45R18 98  11A; 270; 52J                Frontantrieb;
                                                               235/45R18 98  57E; 67G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                             271                          71K; 721; 725; 73C;
                                                               245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P;          74D; 76O
                                                                             270
                                                               255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;
                                                                             271; 68H
                4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94  52J                     Nur A7 Sportback;
                4G1            e13*2007/46*1147*..             235/50R18 97  11A; 26P; 270           Coupe; 4-türig;
                                                               245/45R18 96                          Allradantrieb;
                                                               255/45R18 99  11A; 26P; 270           Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                     71K; 721; 725; 729;
                                                                                                     73C; 74D; 76O
                4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/50R18 97  11A; 24J; 248; 26P; 27I Nur A6 allroad
                4G1            e13*2007/46*1147*..                                                   quattro;
§ 22 50802*04




                                                               235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                               245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                             27B                     74D; 76O
                                                               255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26P; 27I
                                                               255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             27B; 27H

                Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R18 101 11A; 21P                         erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              235/55R18 104 11A; 21P                      145 Nm; kurzer
                                                              245/50R18 100 11A; 21P                      Radstand; langer
                                                              255/50R18 102 11A; 21B; 22I; 260            Radstand;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74D; 740; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 13
                       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§ 22 50802*04




                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 13
                       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 50802*04




                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 13
                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
§ 22 50802*04




                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
                                    Hinterachse:                        265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/50R18
                                    Hinterachse:                          255/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 13
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
§ 22 50802*04




                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
                                    Hinterachse:                        255/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
                      wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          255/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           235/40R18
                                   Hinterachse:                           245/40R18


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/45R18
                                    Hinterachse:                          265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 50802*04




                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
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                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     4G
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:     AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230             y = 250                    VA
                             26P                      x = 180             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 230       y = 250             28                VA
§ 22 50802*04




                             26N                   x = 230       y = 250              8                VA
                             27F                   x = 270       y = 350             27                HA
                             27H                   x = 270       y = 350              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     4G
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:     AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 400             y = 200                    VA
                             26P                      x = 350             y = 150                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
                             27H                   x = 270       y = 400              8                HA
                             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
§ 22 50802*04




                             26N                   x = 400       y = 200              8                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 13

                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     4G
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:     AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):     Nur A6 allroad quattro

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 325             y = 390                    HA
                             27I                      x = 275             y = 340                    HA
                             26B                      x = 450             y = 270                    VA
                             26P                      x = 400             y = 220                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 450       y = 270              7                VA
§ 22 50802*04




                             27H                   x = 325       y = 390              8                HA
                             27F                   x = 325       y = 390             18                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 13

                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     B8
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 250             y = 300                    HA
                             27B                      x = 300             y = 350                    HA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
§ 22 50802*04




                             26J                   x = 300       y = 250             25                VA
                             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                             27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     B8
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300             20                VA
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 350             30                HA
§ 22 50802*04




                             27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.