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							                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                          : CITROEN, PEUGEOT
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 27
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                108527651/PV        RC27-808/PV LK5/108        ohne                        65,1                    750     2300    12/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CITROEN
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung: ZS5C
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 135 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
§ 22 50802*04




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                R*****       e2*2001/116*0360*.. 80 - 155 245/45R18 96W                                       erhöhtes
                                                                                                              Anzugsmoment
                                                         80 - 177 235/45R18 98  51J                           135 Nm; nicht Cross
                                                                  245/45R18 96Y                               Tourer; Limousine;
                                                                  255/45R18 99  11A; 21P; 24M                 Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74A; 740; 76O
                R*****         e2*2001/116*0360*..       80 - 155 245/45R18 96W                               erhöhtes
                                                                                                              Anzugsmoment
                                                         80 - 177 235/45R18 98  51J                           135 Nm; nicht Cross
                                                                  245/45R18 96Y                               Tourer; Kombi;
                                                                  255/45R18 99  11A; 21P; 24M                 Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74A; 740; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C6
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                T*****       e2*2001/116*0320*.. 120 - 155 235/45R18 98                                       erhöhtes
                                                                                                              Anzugsmoment
                                                                 245/45R18 96                                 135 Nm; nicht für
                                                                 255/45R18 99       11A; 24J; 54A             gepanzerte Fz;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74A; 740



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung: ZS5C
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 6*UHZ*; 6*XFV*; 6*****; 8; 4J****; 6*3FY*
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung: ZS5C
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*UHZ*; 6*XFV*; 6*3FY*
                                                             130 Nm für Typ : 4J**** erhöhtes Anzugsmoment; 8 erhöhtes
                                                             Anzugsmoment
                                                             135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6*****       e2*2001/116*0369*.. 100 - 120       225/45R18 95       11A; 24M; 51J            Coupe;
                6*UHZ*       e2*2001/116*0328*.. 100 - 155       235/45R18 94       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                6*XFV*       e2*2001/116*0295*..                 245/40R18 93Y      11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                6*3FY*       e2*2001/116*0332*..                 245/45R18 96       11A; 24D; 24J            721; 725; 73C; 74A
§ 22 50802*04




                Verkaufsbezeichnung:     RCZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4J****       e2*2007/46*0036*..        115 - 147 235/45R18          51G                      erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 245/40R18 93                                130 Nm; Coupe;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A; 740; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     308
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                L            e2*2007/46*0405*..        68 - 115 205/40R18 86W 11A; 24J; 248; 26B;            erhöhtes
                                                                              26N; 27B; 27H; 5EM             Anzugsmoment
                                                                                                             135 Nm; Peugeot 308
                                                                 215/40R18 89       11A; 241; 246; 248;      SW; Kombi;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27H       Frontantrieb;
                                                       68 - 151 225/40R18 89        11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    247; 26B; 26J; 27B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    27F
                                                                 235/35R18 90       11A; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27F       740
                                                                 235/40R18 91       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27F




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 9
                Verkaufsbezeichnung:     308
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                L            e2*2007/46*0405*..     60 - 96   215/40R18 85       11A; 241; 246; 248;      erhöhtes
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27H       Anzugsmoment
                                                                                                          135 Nm; Schrägheck;
                                                    60 - 115 205/40R18 86        11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                                 26N; 27B; 27H; 5EM       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    60 - 151 225/40R18 88        11A; 241; 244; 246;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 27F
                                                              235/35R18 90       11A; 24C; 244; 247;      740
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
                                                              235/40R18 91       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
                                                    110       215/40R18 89       11A; 241; 246; 248;
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27H
                                                    115       215/40R18 85       11A; 241; 246; 248;
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27H

                Verkaufsbezeichnung:     508
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                8            e2*2007/46*0080*..     82 - 150 225/45R18 95W 11A; 22L; 241; 244;            erhöhtes
                                                                           246; 26P; 27B                  Anzugsmoment
                                                                                                          130 Nm; Nicht 508 RXH
§ 22 50802*04




                                                              235/45R18 98  11A; 22L; 24C; 244;           (Allroad); Kombi;
                                                                            247; 26P; 27B; 27H            Limousine;
                                                              245/40R18 97W 11A; 22L; 24C; 244;           Frontantrieb;
                                                                            247; 26B; 26N; 27B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            27H
                                                              245/45R18 96W 11A; 22L; 24C; 244;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            247; 26B; 26N; 27B;           721; 725; 73C; 74A;
                                                                            27H
                                                                                                          740; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 9
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 50802*04




                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 9
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 50802*04




                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 9
                      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1060kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§ 22 50802*04




                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 7 von 9


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      PEUGEOT
                       Fahrzeugtyp:     L
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
                       Handelsbez.:     308

                       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 290             y = 280                    HA
                             27I                      x = 240             y = 230                    HA
                             26B                      x = 320             y = 260                    VA
                             26P                      x = 270             y = 210                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50802*04




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                   x = 290       y = 280             24                HA
                             27H                   x = 290       y = 280              8                HA
                             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
                             26N                   x = 320       y = 260              8                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 8 von 9

                Fahrzeug:

                       Hersteller:      PEUGEOT
                       Fahrzeugtyp:     8
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0080*..
                       Handelsbez.:     508

                       Variante(n):     Kombi, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 250             y = 360                    HA
                             27I                      x = 200             y = 310                    HA
                             26B                      x = 250             y = 370                    VA
                             26P                      x = 200             y = 320                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                   x = 250       y = 360             25                HA
§ 22 50802*04




                             27H                   x = 250       y = 360              8                HA
                             26J                   x = 250       y = 370             20                VA
                             26N                   x = 250       y = 370              8                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 9 von 9

                Fahrzeug:

                       Hersteller:      PEUGEOT
                       Fahrzeugtyp:     L
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
                       Handelsbez.:     308

                       Variante(n):     Frontantrieb, Schräghecklimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 290             y = 280                    HA
                             27I                      x = 240             y = 230                    HA
                             26B                      x = 320             y = 260                    VA
                             26P                      x = 270             y = 210                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
§ 22 50802*04




                             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
                             27F                   x = 290       y = 280             21                HA
                             27H                   x = 290       y = 280              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.