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							                                                                                                         Anlage 9 - Verwendungsbereich
                       Prüfbericht 366-0011-16-WIRD/N3
                       zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001097
                       ANLAGE: 9.23                                                         Radtyp: RC27-808
                       Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.06.2017
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                       Fahrzeughersteller                          : BMW AG
                       Raddaten:
                       Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 30
                       Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                       Technische Daten, Kurzfassung
                       Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                             och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                     Kennzeichnung        Kennzeichnung                      (mm)                     last      umf.     Fertig
                                     Rad                  Zentrierring                                                (kg)      (mm)     datum
                       112530666/BM1 RC27-808/BM1 LK5/112 ohne                                    66,7                    820     2250    06/16
                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                       Räder funktionsfähig bleiben.
                       Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                       Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                       Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M; Serienbefestigungsmittel
                       Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
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                       Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                       G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 245/45R18     12K; 51G                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                  245/45R18 M+S 51G; 52J                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74D; 76V
                       G5L            e1*2007/46*1688*..        120 - 340 245/45R18     12K; 51G                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                          245/45R18 M+S 51G; 52J                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74D; 76V

                       Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                       7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 245/50R18                12K; 51G                  ab
                                                                                                                     e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74D; 76V

                       Auflagen
                       10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                            Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                            entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                            zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                            zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                       11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                            Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                            nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                       11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                            berührt werden, dem Serienstand entsprechen.


                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                       Prüfbericht 366-0011-16-WIRD/N3
                       zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001097
                       ANLAGE: 9.23                                                      Radtyp: RC27-808
                       Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.06.2017
                       __________________________________________________________________________________________________________________
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                       12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                            Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                       51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                            Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                            Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                            Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                       51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                            Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                            EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                            Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                            des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                       52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                            konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                       711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                       714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                            angebracht werden.
                       721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                            außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                            Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
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                            Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                            Ventilherstellers zu beachten.
                       73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                       74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                       76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                            wird.




                                                      Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                        von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.