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							                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 19                                                           Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 26.02.2016
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                Fahrzeughersteller                         : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                120540671/O4        RC27-808/O4 LK5/120        ohne                        67,1                    680     2300    12/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM KOREA (ROK)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z08L; Radbefestigung: Bimecc D5
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
§ 22 50802*04




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18                 120; 51G                  Stufenheck;
                                                          235/40R18 95              12A                       Frontantrieb;
                                                          235/45R18 94              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R18 93              12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                          245/45R18                 12A; 51G                  725; 73C; 74A; 76O

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z08L; Radbefestigung: Bimecc D5
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                0G-A         e1*2001/116*0475*.., 239            235/40R18 95       52J                       Nur Insignia OPC;
                               e1*2007/46*0374*..                235/45R18          51G; 52J                  Stufenheck;
                                                                 245/40R18 97       52J                       Schrägheck;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                                              73C; 74A; 76O; 76Z




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91                                   nicht SUPERSPORT;
                             e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91                                   nicht CROSS
                                                                                                          COUNTRY;
                                                              235/45R18 94                                Stufenheck;
                                                              245/40R18 93                                Schrägheck;
                                                              245/45R18 96                                Frontantrieb;
                                                              255/45R18 99       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76O
                0G-A           e1*2001/116*0475*.., 239       235/40R18 95       52J                      Nur Insignia OPC;
                               e1*2007/46*0374*..             235/45R18          51G; 52J                 Kombi; Allradantrieb;
                                                              245/40R18 97       52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76O; 76Z
                0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95                                nicht SUPERSPORT;
                               e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                                nicht CROSS
                                                                                                          COUNTRY;
                                                              235/45R18 98                                Stufenheck;
                                                              245/40R18 97                                Schrägheck;
                                                              245/45R18 96                                Allradantrieb;
§ 22 50802*04




                                                              255/45R18 99       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76O
                0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91W                                nicht SUPERSPORT;
                               e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91W                                nicht CROSS
                                                                                                          COUNTRY;
                0G-A/V         e1*2007/46*0860*..             235/45R18 94                                Kombi; Frontantrieb;
                                                              245/40R18 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/45R18 96                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              255/45R18 99       11A; 24M                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76O
                0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95       52J                      nicht SUPERSPORT;
                               e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                                nicht CROSS
                                                                                                          COUNTRY;
                                                              235/45R18 98                                Kombi; Allradantrieb;
                                                              245/40R18 97                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/45R18 96                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                              255/45R18 99       11A; 24M                 71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76O
                0G-A           e1*2007/46*0374*..   120 - 184 225/45R18 95                                Cross Country; Kombi;
                                                              235/40R18 95                                Allradantrieb;
                                                              235/45R18 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/50R18 97                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                              245/40R18 97                                721; 725; 729; 73C;
                                                              245/45R18 96                                74A; 76O
                                                              255/45R18 99




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 19                                                           Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z08L; Radbefestigung: Bimecc D5
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R18 95                                       Limousine;
                                                          235/40R18 95                                       Allradantrieb;
                                                          235/45R18 98                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R18                 51G                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                          245/45R18                 51G                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74A; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
§ 22 50802*04




                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                120) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse1 möglich.




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 5
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 50802*04




                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 5
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
§ 22 50802*04




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.