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							               Gutachten 366-0405-15-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
               ANLAGE: 14                                                           Radtyp: RC27-808
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 21.07.2016
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               Fahrzeughersteller                          : AUDI
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
               112541666/D7        RC27-808/D7 LK5/112        ohne                        66,6                    780     2300    12/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                             für Typ : B8; B81; 4G1; 4G
               Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm, für Typ : B81; B8
               Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M; Radbefestigung: Serie
§22 50802*01




               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18                 51G; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                         235/40R18 91              51J                       Limousine;
                                                         235/45R18 94              51J; 54F                  Frontantrieb;
                                                         245/40R18 93              11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74D; 76O
               B8             e1*2001/116*0430*..       90 - 200 225/40R18 91Y                               Nicht A4 Allroad
               B81            e13*2007/46*1084*..                225/45R18 91Y                               Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                 235/45R18 94                                ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                             Limousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             76O
               B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 245 225/45R18        51G; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
               B81            e13*2007/46*1084*..                 235/40R18 91     5GG; 51J                  Nicht A4 Allroad
                                                                  235/45R18 94     51J; 54F                  Quattro; AUDI S4;
                                                                  245/40R18 93     11A; 22I                  Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74D; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0405-15-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
               ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 21.07.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18              51G; 52J                 AUDI A4 bis MJ2015;
               B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91           51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                                         235/45R18 94           51J; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/40R18 93           11A; 22I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74D; 76O
               B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 91      51J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                              235/45R18 94      51J; 54F                 AUDI S4; Limousine;
                                                    100 - 245 225/45R18         51G; 52J                 Allradantrieb;
                                                              245/40R18 93      11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                         73C; 74D; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97                                   Nur A6 allroad
               4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18     51G                              quattro;
                                                          245/50R18 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R18 99                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74D; 76O
§22 50802*01




               4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 245 235/50R18 97                               Nur A6; nicht A6
               4G1            e13*2007/46*1147*..             245/45R18 96Y                              allroad quattro;
                                                              255/45R18 99  68H                          Kombi; Stufenheck;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74D; 76O

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                    Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                    entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0405-15-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
               ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 21.07.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 4
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                      Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                      herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 50802*01




               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                    konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0405-15-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
               ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 21.07.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 4
                                   Vorderachse:                          235/50R18
                                   Hinterachse:                          255/45R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§22 50802*01




                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                RC27 8,0x18
KBA / ECE                                             50802 / 124R 001097

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart              Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall                     ja
Continental / VDO Redi                                                          ja
CUB Universal                                          Metall                   ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi                    ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi                    ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall                   ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                   ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                   ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                  nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                  nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                   ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                   ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                   ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                   ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                   ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                   ja
Orange Universal Clamp In                              Metall                   ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi                    ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi                    ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall                   ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall                   ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall                   ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall                   ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall                   ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall                   ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall                   ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall                   ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall                   ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall                   ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall                   ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi                    ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall                   ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall                   ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall                   ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall                   ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall                   ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall                   ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall                   ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall                   ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall                  nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall                   ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall                   ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi                    ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi                    ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi                    ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi                    ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi                    ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi                    ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi                    ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi                    ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi                    ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall                   ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.