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							                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 14                                                           Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 15.02.2017
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                112541666/D7        RC27-808/D7 LK5/112        ohne                        66,6                    780     2300    12/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z07M/Z07L; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
§ 22 50802*04




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                                       Nicht A4 Allroad
                B81          e13*2007/46*1084*..          225/45R18 91Y                                       Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                          235/45R18 94                                        ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                              Limousine;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                              76O
                B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 245 225/45R18        51G; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..                 235/40R18 91     5GG; 51J                  Nicht A4 Allroad
                                                                   235/45R18 94     51J; 54F                  Quattro; AUDI S4 bis
                                                                   245/40R18 93     11A; 22I                  MJ2016; Kombi;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                                              73C; 74D; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 195 225/45R18         51G; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..                235/40R18 91      51J                       Kombi; Frontantrieb;
                                                                  235/45R18 94      51J; 54F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  245/40R18 93      11A; 22I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74D; 76O; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 15.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18              51G; 52J                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          235/40R18 91           51J                      Limousine;
                                                          235/45R18 94           51J; 54F                 Frontantrieb;
                                                          245/40R18 93           11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 91      51J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               235/45R18 94      51J; 54F                 AUDI S4 bis MJ2016;
                                                     100 - 245 225/45R18         51G; 52J                 Limousine;
                                                               245/40R18 93      11A; 22I                 Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74D; 76O; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97                                   Nur A6 allroad
                4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18     51G                              quattro;
                                                           245/50R18 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R18 99                                   12A; 51A; 573; 71C;
§ 22 50802*04




                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76O
                4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 245 235/50R18 97                               Nur A6; nicht A6
                4G1            e13*2007/46*1147*..             245/45R18 96Y                              allroad quattro;
                                                               255/45R18 99  68H                          Kombi; Stufenheck;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 15.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 4
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                       der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§ 22 50802*04




                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 15.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 4
                68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/50R18
                                    Hinterachse:                          255/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 50802*04




                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.