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							                             Gutachten 366-0405-15-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                             ANLAGE: 14                                                            Radtyp: RC27-808
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                       Stand: 04.03.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                             Fahrzeughersteller                          : AUDI



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             112541666/D7        RC27-808/D7 LK5/112        ohne                        66,6                     780     2300    12/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50802, Erweiterung 10




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                             Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M/Z06L; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18                  51G; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                       235/40R18 91               51J                       Limousine;
                                                                       235/45R18 94               51J; 54F                  Frontantrieb;
                                                                       245/40R18 93               11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                            74D; 76O; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 235/40R18 91      51J                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                235/45R18 94      51J; 54F                  AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                      100 - 245 225/45R18         51G; 52J                  Limousine;
                                                                                245/40R18 93      11A; 22I                  Allradantrieb;
                                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                            73C; 74D; 76O; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0405-15-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 04.03.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18             51G; 52J                 AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81          e13*2007/46*1084*..           235/40R18 91          5GG; 51J                 Nicht A4 Allroad
                                                                        235/45R18 94          51J; 54F                 Quattro; AUDI S4 bis
                                                                        245/40R18 93          11A; 22I                 MJ2016; Kombi;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74D; 76O; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18          51G; 52J                 AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..            235/40R18 91       51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                                                           235/45R18 94       51J; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/40R18 93       11A; 22I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; 76O; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y                               Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y                               Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                           235/45R18 94                                ab MJ2016; AUDI S4
                                                                  260      225/40R18 M+S 52J                           (B9) ab MJ2016; Kombi;
§ 22 50802, Erweiterung 10




                                                                           225/45R18 M+S 52J                           Limousine;
                                                                           235/45R18 M+S 52J                           Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76O; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97                                   Nur A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18     51G                              quattro;
                                                                        245/50R18 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/45R18 99                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 76O
                             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 245 235/50R18 97                               A6; nicht A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..             245/45R18 96Y                              quattro; Kombi;
                                                                            255/45R18 99  68H                          Stufenheck;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 76O




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0405-15-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 04.03.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/55R18 98                                    A6; Kombilimousine;
                                                                       235/50R18 101                                   Limousine;
                                                                       235/50R18 97                                    Allradantrieb;
                                                                       235/55R18 100                                   Frontantrieb;
                                                                       245/50R18 100                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/45R18 99                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       255/50R18 102 11A; 248; 26P                     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76O

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§ 22 50802, Erweiterung 10




                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0405-15-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 04.03.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                                   Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                   kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§ 22 50802, Erweiterung 10




                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/50R18
                                                 Hinterachse:                          255/45R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0405-15-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 04.03.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§ 22 50802, Erweiterung 10




                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0405-15-WIRD/N10
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: RC27-808
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 04.03.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 6


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                    VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50802, Erweiterung 10




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350              8                VA
                                          26J                   x = 250       y = 350             30                VA
                                          27H                   x = 200       y = 350              8                HA
                                          27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.