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							                                                                                                                Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0011-16-WIRD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001097
                            ANLAGE: 9.24                                                          Radtyp: RC27-808
                            Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                       Stand: 21.11.2019
                            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                         Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller                          : DAIMLER (D)



                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 43
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                          Kennzeichnung        Kennzeichnung                        (mm)                     last      umf.     Fertig
                                          Rad                  Zentrierring                                                  (kg)      (mm)     datum
                            112543666/D12 RC27-808/D12 LK5/112 ohne                                      66,6                    780     2300    06/16
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
R124 E1*124R00/01*1097*06




                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER (D)
                            Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                     : Nabenkappe: Z06M; Serienbefestigungsmittel
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 150 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                            R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/45R18                  12K; 51G                   Baureihe W213;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74D; 76V
                            R1ES           e1*2007/46*1560*..        110 - 270 245/45R18         12K; 51G                   Baureihe W213;
                                                                                                                            nicht All Terrain;
                                                                                                                            nicht E300de;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74D; 76V

                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                 Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0011-16-WIRD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001097
                            ANLAGE: 9.24                                                      Radtyp: RC27-808
                            Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 21.11.2019
                            __________________________________________________________________________________________________________________
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                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
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                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.