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							                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 22                                                           Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 26.02.2016
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                Fahrzeughersteller                         : BMW AG
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung       Kennzeichnung                 (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                 Zentrierring                                           (kg)      (mm)     datum
                120543726/W5        RC27-808/W5 LK5/120 ohne                               72,6                    770     2150    12/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 346C; 1K4; 1K2; Z85; 560X; 346K; 346L; 346R; 346X; 187
                Zubehör                                    : Nabenkappe: B67; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : X3; X-N1; UKL/X; UKL-N1; UKL-C/X; 1C
§ 22 50802*04




                Zubehör                                    : Nabenkappe: B67; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : X83
                Zubehör                                    : Nabenkappe: B67; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                             120 Nm für Typ : Z85; 1K2; 1K4; 187; 560X
                                                             140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     51G                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 100                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/45R18 96W                                      721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 105 225/40R18 88W            5FE                       Kompakt; Cabrio;
                             e1*98/14*0112*..     77 - 170 225/40R18                51G; 57E; 574             Coupe; Limousine;
                346K         e1*2001/116*0167*..,          225/40R18 88W            57E; 68B                  Stufenheck 4-türig;
                             e1*98/14*0167*..              255/35R18                10N; 11A; 22B; 22L;       Touring;
                346L         e1*97/27*0097*..,                                      51G; 57F; 654; 68B        10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0097*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                346R           e1*2001/116*0146*..,                                                           721; 725; 729; 73C;
                               e1*98/14*0146*..                                                               74D; 744
                346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine                         10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 57E; 68B                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                 225/40R18 92                                 721; 725; 729; 73C;
                                                         170     225/40R18 88Y Limousine                      74D



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                  nur Limousine
                                                           245/40R18     51G                              Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D
                560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 95                               nur Kombi
                                                               245/40R18         51G                      Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D

                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/40R18 88       11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R18 91       11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              235/45R18 94       11A; 21P; 24C; 244;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 271                      76O

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 50802*04




                UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R18 91           11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/45R18 94           11A; 21P; 24C; 244;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 271                      76O

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88           11A; 24J; 244            ab
                                                                                                          e1*2007/46*0563*01;
                                                              225/45R18 91       11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R18 94       11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 271                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76O

                Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 225/50R18 95W          122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                                          225/55R18 98           122; 51J                 Allradantrieb;
                                                          235/50R18 97           12R; 51J                 Heckantrieb;
                                                          245/50R18 100          12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R18 99           12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 9
                Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 225/50R18 95W          122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                                          225/55R18 98           122; 51J                 Allradantrieb;
                                                          235/50R18 97           12R; 51J                 Heckantrieb;
                                                          245/50R18 100          12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R18 99           12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88          68B; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                                           235/40R18 91          11A; 21L; 54A; 689       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/35R18 88          57F; 68T                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 215/40R18 89           11A; 24J                 Nur bis
                1K4          e1*2007/46*0283*..           225/40R18 88           57F; 575                 e1*2007/46*0283*03;
                187          e1*2001/116*0287*..                                                          Nur bis
                                                                                                          e1*2007/46*0273*03;
                                                                                                          Ab
                                                                                                          e1*2001/116*0287*10;
§ 22 50802*04




                                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 744
                187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 215/40R18 89                                Nur bis
                                                              225/40R18 88       57F; 575                 e1*2001/116*0287*09;
                                                                                                          4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 744

                Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y                                   2ER REIHE; ab
                                                          215/45R18 89Y          11A; 26P; 54A            e1*2007/46*0277*08;
                                                          225/40R18 92           GA2; 11A; 245; 248       Cabrio; Coupe;
                                                          225/45R18 91W          11A; 245; 248; 26P;      Allradantrieb;
                                                                                 54A; 6A9                 Heckantrieb;
                                                              245/35R18 92       GA2; 11A; 248; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93       11A; 248; 27H; 54A;      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                 57F; 6A9                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 9
                Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1C           e1*2007/46*0277*.. 240           215/40R18 89       52J                      2ER REIHE; ab
                                                              215/45R18 89       11A; 26P; 52J            e1*2007/46*0277*08;
                                                              245/35R18 92       GA2; 11A; 248; 57F       Cabrio; Coupe;
                                                              245/40R18 93       11A; 248; 27H; 57F;      Allradantrieb;
                                                                                 6A9                      Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§ 22 50802*04




                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§ 22 50802*04




                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 50802*04




                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§ 22 50802*04




                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/45R18
                                    Hinterachse:                        245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 8 von 9
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
§ 22 50802*04




                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/40R18
                     Hinterachse: 245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0405-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50802
                ANLAGE: 22                                                        Radtyp: RC27-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 9 von 9


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     1C
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
                       Handelsbez.:     2ER REIHE

                       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250             y = 250                    VA
                             26P                      x = 200             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
§ 22 50802*04




                             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                             27F                   x = 280       y = 370             30                HA
                             27H                   x = 280       y = 370              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.