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							                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                             Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                       Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 26
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
                112526666/D7        RC27-809/D7 LK5/112        ohne                          66,6                    800     2300    01/16
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                              für Typ : B81; B8; (Kugelbund)
                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z08L; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                                              Typ : B81; 4H; 4G1; 4G; B8
§ 22 50808*04




                Zubehör                                     : Nabenkappe: Z08L; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                              145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 248; 26P; 27I                      Nicht A4 Allroad
                B81          e13*2007/46*1084*..          235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B;                     Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                        27B                                     ab MJ2016; AUDI S4
                                                 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 245; 248; 26B;                     (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                        26N; 27B                                Limousine;
                                                 260      225/40R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J                 Allradantrieb;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                 235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               27B; 52J                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                77E
                B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 180 245/40R19         51G                        Nur A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..                                                              Quattro bis MJ2015;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                73C; 74D; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 235/40R19 92Y                                A4 Allroad Quattro ab
                B81            e13*2007/46*1084*..                 245/40R19 94  11A; 26P; 27H                  MJ2016;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 110 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC                         A5 Coupé (B9) ab
                B81          e13*2007/46*1084*.. 110 - 260 245/35R19 95  YBC                              MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                          Sportback (B9) ab
                                                                                                          MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                          S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                          MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          77E

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98  11A; 27I; 51J                    Nur A6 allroad
                4G1          e13*2007/46*1147*..           255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P;              quattro;
                                                                         27B                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
§ 22 50808*04




                                                                                                          74D; 765
                4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94      11A; 245; 248; 26P;      Nur A6; nicht A6
                4G1            e13*2007/46*1147*..                               270; 5HI                 allroad quattro;
                                                     100 - 245 235/40R19 92Y     11A; 26P; 5GM; 57E;      Kombi; Stufenheck;
                                                                                 67H                      Allradantrieb;
                                                              235/45R19 95       11A; 26P; 57E; 67K       Frontantrieb;
                                                              245/40R19 98       11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 270                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                     100 - 331 235/40R19 M+S     11A; 26P; 270; 52J       71K; 721; 725; 73C;
                                                               235/45R19 M+S     11A; 26P; 270; 52J       74D
                                                     309 - 331 245/40R19 M+S     11A; 245; 248; 26P;
                                                                                 270; 52J
                4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 235/40R19 M+S     12I; 5GM; 52J            Nur A7 Sportback;
                4G1            e13*2007/46*1147*..   140 - 245 245/40R19 94      11A; 12A; 26P            Coupe; 4-türig;
                                                     140 - 331 235/40R19 M+S     12I; 52J                 Allradantrieb;
                                                               235/45R19 M+S     12T; 51G; 52J            Frontantrieb;
                                                     309 - 331 245/40R19 M+S     11A; 12A; 26P; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                            Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 19.04.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21P; 52J                       erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 245/45R19 98  11A; 21P; 52J                 145 Nm; kurzer
                                                                 255/45R19 104 11A; 21P                      Radstand; langer
                                                                                                             Radstand;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74D; 740; 76T;
                                                                                                             765

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z08L; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
§ 22 50808*04




                Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0447*.. 331             235/40R19          12T; 51G; 52J            Coupe; Allradantrieb;
                                                                 245/35R19 93       12A; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             76Z

                Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       12T; 51G; 52J                        Cabrio; Coupe;
                                                        245/35R19 93    12A; 52J                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             76Z
                B8             e1*2001/116*0447*..     331       235/40R19          51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 76Z

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
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                       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
§ 22 50808*04




                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 12
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§ 22 50808*04




                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 12
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R19
                                    Hinterachse:                          265/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R19
                                    Hinterachse:                        265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 50808*04




                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                      nochmals zu überprüfen.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 50808*04




                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          245/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    B8
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             27I                      x = 250             y = 300                    HA
                             27B                      x = 300             y = 350                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50808*04




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                             27F                   x = 300       y = 350             25                HA
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                             26J                   x = 300       y = 250             25                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    4G
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 325             y = 390                    HA
                             27I                      x = 275             y = 340                    HA
                             26B                      x = 450             y = 270                    VA
                             26P                      x = 400             y = 220                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 450       y = 270              7                VA
§ 22 50808*04




                             27H                   x = 325       y = 390              8                HA
                             27F                   x = 325       y = 390             18                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    B8
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                   x = 300       y = 350             30                HA
                             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
                             26J                   x = 300       y = 300             20                VA
§ 22 50808*04




                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    4G
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230             y = 250                    VA
                             26P                      x = 180             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 230       y = 250             28                VA
                             26N                   x = 230       y = 250              8                VA
                             27F                   x = 270       y = 350             27                HA
§ 22 50808*04




                             27H                   x = 270       y = 350              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 19.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    4G
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 400             y = 200                    VA
                             26P                      x = 350             y = 150                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
                             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
                             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
§ 22 50808*04




                             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.