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							                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                            Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 10


                                             Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 28
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             112528666/P3        RC27-809/P3 LK5/112        ohne                        66,6                    895     2364     01/16
                             112528666/P3        RC27-809/P3 LK5/112        ohne                        66,6                    900     2350     01/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 50808, Erweiterung 07




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CS65; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : FY
                                                                          160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                                                          165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                        erhöhtes
                                                                                                                           Anzugsmoment
                             8R1            e13*2007/46*1083*..               245/50R19 101 11A; 24N; 24O                  165 Nm;
                                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                           74D; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                        erhöhtes
                                                                                                                           Anzugsmoment
                                                                              245/50R19 101 11A; 24N; 24O                  165 Nm;
                                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                           74D; 740



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                            Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                       erhöhtes
                                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                              245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74D; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107            12T                      ab
                                                                        265/50R19 106            12A                      e1*2001/116*0350*20;
                                                                        275/50R19 108            11A; 12A; 26P            Q7; Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74D; 74E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
§ 22 50808, Erweiterung 07




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107            12T                      ab
                                                                        265/50R19 106            12A                      e13*2007/46*1081*06;
                                                                        275/50R19 108            11A; 12A; 26P            Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74D; 74E

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101        11A; 245; 248; 26N            Q5; SQ5;
                                                                       245/50R19 101        11A; 24J; 244; 26N            Allradantrieb;
                                                                       255/50R19 103        11A; 241; 244; 246;           Frontantrieb;
                                                                                            26J; 26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            26J; 26P; 27I                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          740




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CS65; Radbefestigung: Serie



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                            Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 3 von 10


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N            Q5; Allradantrieb;
                                                                              245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N            Frontantrieb;
                                                                              255/50R19 103 11A; 241; 244; 246;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            26J; 26P; 27I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                            26J; 26P; 27I                 740




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50808, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CS65; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 245/55R19 103             12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/55R19 107             12O                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                       265/50R19 106             12A                      725; 73C; 74D; 77E
                                                                       265/55R19 109             12A
                                                                       275/50R19 108             12A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 10
                                   ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
§ 22 50808, Erweiterung 07




                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 10
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§ 22 50808, Erweiterung 07




                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 10
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 50808, Erweiterung 07




                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 10
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 50808, Erweiterung 07




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 10


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA
§ 22 50808, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 10

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
                                    Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 300             y = 350                    VA
                                          27I                      x = 260             y = 290                    HA
                                          26B                      x = 350             y = 400                    VA
§ 22 50808, Erweiterung 07




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 29.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:    Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50808, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.