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                            Prüfbericht 366-0060-16-WIRD/N8
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001101
                            ANLAGE: 9.17                                                          Radtyp: RC27-809
                            Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                       Stand: 18.12.2019
                            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                         Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller                          : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG



                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 30
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                          Kennzeichnung        Kennzeichnung                        (mm)                     last      umf.     Fertig
                                          Rad                  Zentrierring                                                  (kg)      (mm)     datum
                            112530667/BM1 RC27-809/BM1 LK5/112 ohne                                      66,6                    900     2350    11/17
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
R124 E1*124R00/01*1101*08




                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
                            Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                     : Serienbefestigungsmittel, Nabenkappe M57
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                            G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 265 245/40R19                 12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74D; 76V
                            G5L            e1*2007/46*1688*..        100 - 390 245/40R19         12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74D; 76V

                            Verkaufsbezeichnung:     8er Reihe
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                            G8C          e1*2007/46*1906*..  235 - 250 245/40R19 M+S 12K; 51G; 52J                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74D; 76V; DEM

                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0060-16-WIRD/N8
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001101
                            ANLAGE: 9.17                                                      Radtyp: RC27-809
                            Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 18.12.2019
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                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                 konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
R124 E1*124R00/01*1101*08




                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                            DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an
                                 der Vorderachse nicht zulässig.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.