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							                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 9                                                            Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 15.02.2017
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                Fahrzeughersteller                          : BMW AG
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 47
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung        Kennzeichnung                      (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                  Zentrierring                                                (kg)      (mm)     datum
                112547667/BM1 RC27-809/BM1 LK5/112 ohne                                    66,7                    770     2300    01/16
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe: I3 OE; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
§ 22 50808*03




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                FMK          e1*2007/46*1683*..          75 - 170 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26N;           CLUBMAN JOHN
                                                                                26P                           COOPER
                                                                                                              WORKS (F54); MINI
                                                                                                              Clubman F54;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                              83L

                Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 170 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26N;                   MINI CLUBMAN; MINI
                                                                        26P                                   Clubman F54;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                              83L
                UKL-L          e1*2007/46*0371*..        70 - 141 225/40R19 93      11A; 245; 248; 26N;       BMW Active Tourer
                                                                                    27U                       F45;
                                                                                                              BMW Gran Tourer F46;
                                                                 235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N             Allradantrieb;
                                                                 245/35R19 93  11A; 24J; 244; 26J;            Frontantrieb;
                                                                               27H; 27V                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 15.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 225/40R19 93           11A; 248                 BMW X1 (F48);
                                                          225/45R19              51G                      Allradantrieb;
                                                          225/45R19 92           11A; 248                 Frontantrieb;
                                                          235/40R19 92           11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R19 95           11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          245/40R19 94           11A; 248; 27I            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          83L

                Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 225/40R19 93           11A; 248                 Allradantrieb;
                                                          225/45R19              51G                      Frontantrieb;
                                                          225/45R19 92           11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R19 92           11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/45R19 95           11A; 248                 721; 725; 73C; 74D;
                                                          245/40R19 94           11A; 248; 27I            83L

                Verkaufsbezeichnung:     2er Reihe
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                F2GT         e1*2007/46*1677*..  70 - 141 225/40R19 93      11A; 245; 248; 26N;           BMW Gran Tourer F46;
                                                                            27U                           Allradantrieb;
§ 22 50808*03




                                                              235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N            Frontantrieb;
                                                              245/35R19 93  11A; 24J; 244; 26J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            27H; 27V                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 141 225/40R19 93            11A; 245; 248; 26N;      BMW Active Tourer
                                                                                 27U                      F45;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                              235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N            Frontantrieb;
                                                              245/35R19 93  11A; 24J; 244; 26J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            27H; 27V                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 15.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 7
                      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 50808*03




                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 15.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 7
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§ 22 50808*03




                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig!




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 15.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 7


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    UKL-L
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                       Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 260                    VA
                             26P                      x = 250             y = 210                    VA
                             27B                      x = 210             y = 270                    HA
                             27I                      x = 160             y = 220                    HA
§ 22 50808*03




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 15.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 7

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    UKL-L
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290             y = 240                    VA
                             26P                      x = 240             y = 190                    VA
                             27B                      x = 250             y = 290                    HA
                             27I                      x = 200             y = 240                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   y = 250       y = 290             30                 VA
§ 22 50808*03




                             26N                   x = 290       y = 240              8                 VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0056-16-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                ANLAGE: 9                                                         Radtyp: RC27-809
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 15.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 7 von 7

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    UKL-L
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27U                      y = 140             y = 220                    HA
                             27V                      y = 140             y = 220                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27H                   x = 270       y = 280              8                HA
                             27F                   x = 270       y = 280             23                HA
                             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
§ 22 50808*03




                             26N                   x = 250       y = 250              8                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.