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							                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 11                                                           Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                             Fahrzeughersteller                          : DAIMLER (D)



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 52
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung        Kennzeichnung                      (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                  Zentrierring                                                (kg)      (mm)     datum
                             112552666/D11 RC27-809/D11 LK5/112 ohne                                    66,6                    885     2150    01/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50808, Erweiterung 08




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: Z08L; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
                                                                          180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
                             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99Y 5JK                                    V-Klasse; Vito; Vito
                                                                      245/45R19 102Y 5LA                                   Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                                           ab
                                                                                                                           e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 17.12.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     VITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             639/4        e1*2007/46*0458*..     70 - 190 225/45R19 96Y       5IE                      bis
                             639/5        e1*2007/46*0459*..,             235/40R19 96Y       11A; 248; 5IE            e1*2007/46*0459*05;
                                            L720                          245/40R19 98Y       11A; 246; 248; 5JA       bis
                                                                          245/45R19 102       11A; 246; 248; 54A       e1*2007/46*0458*07;
                                                                          245/45R19 102       11A; 246; 248; 513       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 225/45R19 96Y           5IE                      bis
                                                                      235/40R19 96Y           11A; 248; 5IE            e1*2007/46*0457*08;
                                                                      245/40R19 98Y           11A; 246; 248; 5JA       Allradantrieb;
                                                                      245/45R19 102           11A; 246; 248; 54A       Heckantrieb;
                                                                      245/45R19 102           11A; 246; 248; 513       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
§ 22 50808, Erweiterung 08




                             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 235/45R19 99Y 5JK                                V-Klasse; Vito; Vito
                             639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R19 102Y 5LA                             Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                                       ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                                       ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                                   ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 50808, Erweiterung 08




                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             513) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  17-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1500kg.
                             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1550kg.
                             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1700kg.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0056-16-WIRD/N8
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50808
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: RC27-809
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 50808, Erweiterung 08




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.