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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            RC29
               Typ                               RC29-809
               Radgröße                          8,0Jx19EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               W4            RC29-809 W4 /                        5/114,3/60,1        48          800    2250
                             BA17 N27 Ø72,6 -Ø60,1


               Kennzeichnungen
§22 50169*13




               KBA-Nummer                        50169
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC29-809 (s.o.)
               Radgröße                          8,0Jx19EH2+
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ: D8
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ: D6
               S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    34
                         Brock Typ: D2
               S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                   34
                         Brock Typ: D2

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
                         Brock Typ: ZS1C
               S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    28
                         Brock Typ: ZS1C


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Fiat
                                             Suzuki
                                             Toyota


               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Fiat Sedici                 79-99,2       225/35R19                                         A12 A14 A21
               FY                          79-99,2       235/35R19                                         A57 Flh KMV
               e4*2001/116*0106*..                                                                         S05
               Suzuki Kizashi              131           225/40R19    T93                                  A12 A14 A21
               FR                          131           235/35R19    T91                                  A57 Lim S04
               e4*2007/46*0142*..          131           235/40R19
§22 50169*13




               Suzuki SX4                  66-99,2       225/35R19                                         A12 A14 A21
               EY                          66-99,2       235/35R19                                         A57 Flh KMV
               e4*2001/116*0105*..;                                                                        S05
               e4*2007/46*0284*..
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                  66-99,2       225/35R19                                         A12 A14 A21
               EY                          66-99,2       235/35R19                                         A58 Flh KOV
               e4*2001/116*0105*..;                                                                        S05
               e4*2007/46*0284*..
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                  79,82,88      225/35R19                                         A12 A14 A21
               GY                          79,82,88      235/35R19                                         A58 Flh KOV
               e4*2001/116*0124*..;                                                                        S03
               e4*2007/46*0291*..
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                  79, 88        215/35R19    K1b                                  A01 A12 A14
               GY                          79, 88        225/35R19    K1c K42                              A21 A58 Lim
               e4*2001/116*0124*..         79, 88        235/35R19    G70 K1c K2b K42                      S03
               - Limousine
               Suzuki SX4                  79,82,88      225/35R19                                         A12 A14 A21
               GY                          79,82,88      235/35R19                                         A57 Flh KMV
               e4*2001/116*0124*..;                                                                        S03
               e4*2007/46*0291*..
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4 S-Cross          88            225/35R19    T88                                  A12 A14 A21
               JY                          88            235/35R19    A01 K1b                              A57 F16 S06
               e4*2007/46*
               0779*00-03



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Suzuki SX4 S-Cross          82-103        225/40R19                                          A12 A14 A21
               JY                          82-103        235/35R19                                          A57 S05
               e4*2007/46*                 82-103        235/40R19
               0779*04-..
               ab Modelljahr 2017
               Suzuki Vitara               82-103        225/40R19                                          A12 A14 A21
               LY                          82-103        235/35R19                                          A57 S06
               e4*2007/46*0928*..          82-103        235/40R19
                                           82-103        245/35R19
                                           82-103        245/40R19     A01 G01
               Toyota Camry Hybrid         131           225/40R19     T93                                  A12 A14 A21
               XV7 (EU,M), -/TMG           131           235/35R19     T91                                  A58 Lim V19
               e6*2007/46*0322*..;         131           235/40R19                                          S02
               e13*2007/46*2046*..         131           245/35R19     T93
               Toyota C-HR                 72-112        225/45R19                                          A12 A14 A21
               AX1T(EU,M), -/TMG           72-112        235/40R19                                          A57 MHy S01
               e11*2007/46*3641*..;        72-112        235/45R19
               e13*2007/46*1765*..;        72-112        245/40R19
§22 50169*13




               e6*2007/46*0264*..;
               e6*2007/46*0338*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 7

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
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               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
               gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
               zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
               zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
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               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
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               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19      305/25R19
               Nr. 12   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19      275/40R19
               Nr. 15   245/50R19      275/45R19
               Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19      285/40R19
               Nr. 20   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19      275/50R19
               Nr. 22   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19      295/35R19
               Nr. 25   265/45R19      295/40R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. April 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 50169*13




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 26. April 2021




               Bohlander                                                                    00366689.DOC
               RN/Boh




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim