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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809



             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

             Modell                            RC29
             Typ                               RC29-8520
             Radgröße                          8,5Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             W5            RC29-8520 W5 / ohne Ring             5/120/72,6          40          1000   2350



             Kennzeichnungen
§ 22 51673




             KBA-Nummer                        51673
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             RC29-8520 (s.o.)
             Radgröße                          8,5Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment(Nm)      Gesamtlänge (mm)
             S02       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   61
                       M14x1,5

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S03       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   27,5
                       M14x1,25
             S04       Serien-Schraube              Kegel 60°      130                   27,5
                       M14x1,25
             S05       Serien-Schraube              Kegel 60°      120                   25,5
                       M12x1,5
             S06       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   32
                       M14x1,5


             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 6

             Verwendungsbereich

             Hersteller                         BMW
                                                Mini/BMW


             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%



             Handelsbezeichnung           kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 5er-Reihe 4x4            145-200       245/30R20 T90                              A07 A12 A14
             560X                         145-200       255/30R20 A01 K1a K1b K42 K56 T92          A21 A56 Lim
             e1*2001/116*0322*..                                                                   S05
             BMW X3                       100-230       245/40R20 T95 T99                          A07 A12 A14
             X3, X-N1                     100-230       255/35R20 T93 T97                          A21 B90 S04
             e1*2007/46*0512*..;
             e1*2007/46*0454*..
             - incl. Facelift 2014
             BMW X3                       100-210       245/35R20 T95                              A07 A12 A14
§ 22 51673




             X83                          100-210       255/35R20 T93 T97                          A21 S06
             e1*2001/116*0249*..
             BMW X4                       100-230       245/40R20 T95 T99                          A07 A12 A14
             X3, X-N1                     100-230       255/35R20 T93 T97                          A21 B90 S04
             e1*2007/46*
             0512*11-.., 0454*13-..
             BMW X4                       100-230       245/40R20 T95 T99                          A07 A12 A14
             X3, X-N1                     100-230       255/35R20 T93 T97                          A21 B90 KMV
             e1*2007/46*                                                                           S04
             0512*11-.., 0454*13-..
             - mit M-Paket - Verbreite-
             rungen
             BMW X5                       135-235       255/45R20   K1a R37                        A01 A07 A07
             X53                          135-235       255/50R20   G01 K1a K42 K45 R37            A12 A14 A21
             e1*98/14*0153*..,            135-235       255/50R20   F40 G01 K1a K45 R37            S02
             e1*2001/116*0153*..          135-235       265/45R20   K1a
             Mini Countryman              66-140        225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v            A01 A07 A12
             UKL/X, -/N1                  66-140        235/30R20   K1c K2c K6v                    A14 A21 A57
             e1*2007/46*0496*..;          66-140        245/30R20   K1c K2c K6v                    Y85 S03
             e24*2007/46*0023*..
             - One, Cooper, -/D/-S/-SD
             Mini Countryman JCW          160           225/35R20 K1a K1b K2a K2b K6v              A01 A07 A12
             UKL/X                        160           235/30R20 K1c K2c K6v T88                  A14 A21 A56
             e1*2007/46*0496*..           160           245/30R20 K1c K2c K6v                      Y85 S03
             - John Cooper Works
             Mini Paceman                 82-140        225/35R20 K1a K1b K2a K2b K6v              A01 A07 A12
             UKL-C/X                      82-140        235/30R20 K1c K2c K6v T88                  A14 A21 A57
             e1*2007/46*0563*..;          82-140        245/30R20 K1c K2c K6v                      Cpe S03
             - Cooper -/D/-S/-SD




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mini Paceman JCW           160          225/35R20 K1a K1b K2a K2b K6v                    A01 A07 A12
             UKL-C/X                    160          235/30R20 K1c K2c K6v T88                        A14 A21 A56
             e1*2007/46*0563*..         160          245/30R20 K1c K2c K6v                            S03
             - John Cooper Works

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
§ 22 51673




             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
§ 22 51673




             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 51673




             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             Y85     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Fließheck.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Oktober 2017 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis
§ 22 51673




             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Oktober 2017




             Bohlander                                                                       00280828.DOC
             RN/Boh




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim