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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            RC29
             Typ                               RC29-8520
             Radgröße                          8,5Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             W4           RC29-8520 W4 /                        5/114,3/60,1        45          1000   2350
                          BA17 N27 Ø72,6x60,1


             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51673
             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 51673




             Radtyp und Ausführung             RC29-8520 (s.o.)
             Radgröße                          8,5Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr


             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       90                   28
             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
             S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
             S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
             S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                   -
             S07       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                       Brock Typ: ZM1


             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.


             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Lexus
                                               Suzuki
                                               Toyota


             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung           kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Lexus GS                     183-255      245/30R20 T90                              A12 A14 A21
             S19(a)                                                                               Lim S04
             e6*2001/116*0103*00-05
             Suzuki Grand Vitara          78-122       245/40R20                                  A12 A14 A21
             JT                                                                                   Y84 S05
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 3-Türer
             Suzuki Grand Vitara          78-171       245/40R20                                  A12 A14 A21
             JT                                                                                   Y85 S05
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 5-Türer
             Suzuki Kizashi               131          225/35R20 T90                              A12 A14 A21
             FR                           131          235/35R20 T92                              A57 Lim S06
             e4*2007/46*0142*..
             Suzuki SX4 S-Cross           82,88,103    225/35R20 K2b K6w                          A01 A12 A14
             JY                           82,88,103    235/30R20 K1b K2b K6w T88                  A21 A57 S03
             e4*2007/46*                  82,88,103    235/35R20 K1b K2b K6w
§ 22 51673




             0779*04-..
             ab Modelljahr 2017
             Suzuki SX4 S-Cross           88           235/30R20 K1c K2b T88                      A01 A12 A14
             JY                                                                                   A21 A57 S02
             e4*2007/46*
             0779*00-03
             Suzuki Vitara                88, 103      225/35R20   T88                            A12 A14 A21
             LY                           88, 103      235/30R20   A01 K1c K2b T88                A57 S02
             e4*2007/46*0928*..           88, 103      235/35R20   A01 K1c K2b
                                          88, 103      245/30R20   A01 K1c K2b
                                          88, 103      245/35R20   A01 G01 K1c K2b K3s
             Toyota Avensis               82-130       255/30R20   T92                            A12 A14 A21
             T27, /-MS1                                                                           Car Lim S04
             e11*2001/116*0331*.;
             e11*2007/46*0236*..
             - incl. Facelift 2012+2015
             Toyota C-HR                  72, 85       235/35R20                                  A12 A14 A21
             AX1T(EU,M), -/TMG            72, 85       235/40R20                                  A57 MHy S07
             e11*2007/46*3641*..,         72, 85       245/35R20 A01 K1c K6w
             e13*2007/46*1765*..          72, 85       255/35R20 A01 K1c K2b K5v K6b K6x
             Toyota RAV4 (III)            100-130      245/40R20                                  A12 A14 A21
             XA3(a)                       100-130      255/35R20                                  A57 KOV S04
             e6*2001/116*0105*00-08       100-130      255/40R20
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota RAV4 (III)          100-130      245/40R20                                      A12 A14 A21
             XA3(a)                     100-130      255/35R20                                      A57 KMV S04
             e6*2001/116*0105*00-08     100-130      255/40R20
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (IV)           91-112       235/45R20                                      A12 A14 A21
             XA3(a)                     91-112       245/40R20                                      A57 LT4 S04
             e6*2001/116*0105*09-13     91-112       245/45R20
             - ab Modell 2013
             Toyota RAV4 (IV)           91-112       235/45R20                                      A12 A14 A21
             XA3(a)                                                                                 A57 LT3 S04
             e6*2001/116*0105*09-13
             - ab Modell 2013
             Toyota RAV4 (IV)           105, 112     235/45R20                                      A12 A14 A21
             XA3(a)                     105, 112     245/40R20                                      A57 LT4 S04
             e6*2001/116*0105*14-..     105, 112     245/45R20
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)           105, 112     235/45R20                                      A12 A14 A21
             XA3(a)                                                                                 A57 LT3 S04
§ 22 51673




             e6*2001/116*0105*14-..
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114          235/45R20                                      A12 A14 A21
             XA4(EU,M)                  114          245/40R20                                      A57 LT4 S04
             e6*2007/46*0166*..         114          245/45R20
             Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114          235/45R20                                      A12 A14 A21
             XA4(EU,M)                                                                              A57 LT3 S04
             e6*2007/46*0166*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 51673




             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 6

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 51673




             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
             schlag zu Anschlag.

             LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Fließheck.

             Y85     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Fließheck.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Oktober 2017 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis
§ 22 51673




             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Oktober 2017




             Bohlander                                                                       00280824.DOC
             RN/Boh




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim