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							              GUTACHTEN zur ECE R124 001316

              Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55065017 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
              Hersteller                          Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 2



              Prüfgegenstand                      Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

              Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
              X4           RC29-8520 X4 / ohne Ring              5/108/63,4          52,5        1000   2350




              Befestigungsmittel

              Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
              S02       Serien-Mutter M14x1,5        Kegel 60°      220                   36,7




              Verwendungsbereich
R124 001316




              Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                           weise                                Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              Ford Edge                 132-155        255/45R20     ECE                                  A12 A14 A21
              SBF                                                                                         A56 S02
              e1*2007/46*1524*..




              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
              trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
              werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
              fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
              lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
              bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001316

              Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55065017 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 2


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

              A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
              Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
              genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
              det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
              Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
              bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
              symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
              müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
              müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
              genrand hinausragen.

              A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
              4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
R124 001316




              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
              ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
              wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
              Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
              einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
              Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


              Lambsheim, 13. Oktober 2017
                                                                                                   00280942.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim