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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 4

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1

             Modell                            RC29
             Typ                               RC29-8520
             Radgröße                          8,5Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             D3            RC29-8520 D3 / ohne Ring             5/112/66,6          53          1000   2430


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                        51673
§ 22 51673




             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             RC29-8520 (s.o.)
             Radgröße                          8,5Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr


             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                       Brock Typ: C17D30



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Mercedes-Benz



             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 4

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GLE 450 / 43 -AMG Coupé    270          275/50R20 A12 M+S R02                            A14 A21 A56
             166                        270          285/50R20 A01 A12 K1a M+S R02                    V10 X93 VA1
             e1*2007/46*0598*16-...                                                                   S02
             (FIN: WDC292...)
             GLE 500 Coupé              335          265/50R20 A12 M+S R02                            A14 A21 A56
             166                        335          275/50R20 A12 R02                                V10 X93 VA1
             e1*2007/46*0598*16-...     335          285/50R20 A01 A12 K1a R02                        S02
             (FIN: WDC292...)
             GLE-Coupé                  190-245      265/50R20 A12 M+S R02                            A14 A21 A56
             166                        190-245      275/50R20 A12 R02                                V10 VA1 S02
             e1*2007/46*0598*16-...     190-245      285/50R20 A01 A12 K1a R02
             (FIN: WDC292...)

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
§ 22 51673




             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 4

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
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             abgedeckt sein.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             V10    Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig.

             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 12, Gutachten Nummer 55063717, Ausfertigung 1 (RADTYP
             RC29-8520) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
             Hinweise.

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Oktober 2017 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 4



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 12. Oktober 2017




             Bohlander                                                                     00280845.DOC
             RN/Boh
§ 22 51673




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 4

             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2

             Modell                            RC29
             Typ                               RC29-8520
             Radgröße                          8,5Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             D3            RC29-8520 D3 / ohne Ring             5/112/66,6          29          1000   2350


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                        51673
§ 22 51673




             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung             RC29-8520 (s.o.)
             Radgröße                          8,5Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr


             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                       Brock Typ: C17D30



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Mercedes-Benz



             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 4

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GLE 450 / 43 -AMG Coupé    270          275/50R20 A10 M+S R03                            A14 A21 A56
             166                        270          285/50R20 A01 A12 M+S R03                        V10 X93 HA2
             e1*2007/46*0598*16-...                                                                   S02
             (FIN: WDC292...)
             GLE 500 Coupé              335          265/50R20 A10 M+S R03                            A14 A21 A56
             166                        335          275/50R20 A10 R03                                V10 X93 HA2
             e1*2007/46*0598*16-...     335          285/50R20 A01 A12 R03                            S02
             (FIN: WDC292...)
             GLE-Coupé                  190-245      265/50R20 A10 M+S R03                            A14 A21 A56
             166                        190-245      275/50R20 A10 R03                                V10 HA2 S02
             e1*2007/46*0598*16-...     190-245      285/50R20 A01 A12 R03
             (FIN: WDC292...)

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
§ 22 51673




             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51673 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 4

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
§ 22 51673




             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 11, Gutachten Nummer 55063717, Ausfertigung 1 (RADTYP
             RC29-8520) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
             Hinweise.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             V10    Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig.

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Oktober 2017 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.


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             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55063717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 4



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 12. Oktober 2017




             Bohlander                                                                     00280846.DOC
             RN/Boh
§ 22 51673




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